14-facher
Anstieg der weltweiten Batterienachfrage erwartet bis 20301
17 %
der Nachfrage wird voraussichtlich aus der EU stammen2
27 %
jährliches Wachstum bei Lithium-Ionen-Batterien erwartet, das ist ein Anstieg auf 4.700 GWh bis 20303
Die EU-Batterieverordnung entstand 2019 als Teil des Green Deal der Europäischen Union (EU), einer transformativen Initiative zur Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in ganz Europa. Die neuen Vorschriften stellen einen entscheidenden Wendepunkt für mehr Nachhaltigkeit in der gesamten Batterieindustrie dar, stellen jedoch Hersteller, Händler und andere Stakeholder auch vor komplexe Herausforderungen.
In über 90 Artikeln werden Themen wie Sicherheit, Leistung, Kriterien zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Sorgfaltspflichten und vieles mehr behandelt – und zwar für jede Phase des Batterielebenszyklus. Zur Erfüllung dieser Bestimmungen ist mehr Transparenz entlang des gesamten Batterielebenszyklus erforderlich. Dazu braucht es ein belastbares Datenmanagement und eine Abstimmung mit allen Akteuren der Lieferkette. Außerdem befinden sich viele technische Normen noch in der Entwicklung, und dadurch sind die konkreten Anforderungen noch unklar. Gleichzeitig beeinträchtigt die eingeschränkte Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe die Planungssicherheit von Herstellern und Händlern und gefährdet ihre Produktionszeitpläne.
Ohne geeignete Tools und Ressourcen zum Umgang mit diesen neuen Vorschriften kann die Umsetzung der Konformitätsanforderungen angesichts zusätzlicher Herausforderungen schnell zur Mammutaufgabe werden.
Von der EU-Batterieverordnung betroffene Batteriearten1
Wichtige Fristen gemäß EU-Verordnung 2023/1542
Die EU-Batterieverordnung setzt ehrgeizige Ziele für eine nachhaltige Produktion, Nutzung und das Ende der Lebensdauer von Batterien. Elektrofahrzeuge, erneuerbare Energiespeichersysteme und Unterhaltungselektronik führen zu einem steigenden Bedarf und weiteren Marktchancen. Die termingerechte und zugleich konforme sowie nachhaltigere Deckung dieser Nachfrage stellt jedoch eine enorme Herausforderung dar.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über den derzeit vorgesehen Zeitplan für die Umsetzung:
EU Battery Regulation: What you need to know
EU Battery Regulation: Address compliance requirement with our holistic services
Europäische Regulierungsexpertise zur Förderung von Innovation
Die EU-Batterieverordnung stellt einen Wendepunkt für mehr Nachhaltigkeit in der Batterieindustrie dar. Regierungen weltweit legen Leitlinien für Batteriehersteller fest während Kunden und Investoren mehr Transparenz sowie sichere und nachhaltigere Produkte fordern, die ihren Wertvorstellungen entsprechen und langfristige Investitionssicherheit signalisieren. Diese Faktoren erhöhen den Innovationsdruck bei Batterietechnologien, um sowohl Leistung als auch Nachhaltigkeit voranzutreiben.
UL Solutions ist dank seiner umfassenden Expertise bestens aufgestellt, um Unternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen. Mit unserer jahrzehntelangen Expertise, globalen Reichweite und fortschrittlichen Dienstleistungen unterstützen wir unsere Kunden dabei, Konformität nachzuweisen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Nachhaltigkeit in einem dynamischen regulatorischen Umfeld zu sichern.
Ein ganzheitlicher Ansatz für den kompletten Batterielebenszyklus
UL Solutions verfolgt bei der Umsetzung und Einhaltung der EU-Batterieverordnung einen ganzheitlichen Ansatz. Mit unserer Expertise und unseren Tools unterstützen wir Sie dabei, Ihre Konformität nachzuweisen, die Markterwartungen zu erfüllen sowie Innovation, wirtschaftlichen Erfolg sowie nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Unsere Dienstleistungen decken die gesamte Batterielieferkette und Batterieindustrie insgesamt ab. Wir bieten:
Sicherheits- und Leistungsprüfungen sowie Zertifizierungen
Regulatorische Beratung
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Validierung
Haltbarkeitsprüfungen
Softwarelösung zur Einhaltung von Chemikalienvorschriften
Unterstützung beim Marktzugang
Schulungen und Kompetenzentwicklung
Nachstehend finden Sie eine Liste mit aktuellen Angeboten zur EU-Batterieverordnung:
- Konzeptionsanforderungen
Anforderungen der EU-Batterieverordnung Artikel Unsere Dienstleistungen Beschränkungen für Stoffe (Hg, Cd, Pb, REACH Anhang XVII) Artikel 6 - Analytische Prüfung beschränkter Stoffe (Hg, Cd, Pb usw.)
- Dokumentenbewertung
CO2-Fußabdruck (Angaben für jedes Batteriemodell/jede Produktionsstätte), Sachbilanz (LCI), Systemgrenze Artikel 7 - Auditierung
- Dokumentenbewertung
- Berechnungen des CO2-Fußabdrucks pro Produkt
- Bewertungen durch eine benannte Stelle
Rezyklatgehalt (Co, Pb, Li, Ni) Artikel 8 - Auditierung
- Dokumentenbewertung
Leistung und Haltbarkeit Artikel 9, 10 - Prüfung gemäß Normenanforderungen
- Verifizierungsprüfungen
- Prüfung gemäß den Anforderungen der geltenden IEC- und UL-Normen und Berichten des Joint Research Centre (JRC)
- Verifizierungsprüfungen (auf Kundenwunsch oder gemäß Normenanforderungen je nach Laborausstattung)
- Auditierung
- Beratung
Entfernbarkeit und Austauschbarkeit Artikel 11 - Beratung
- Prüfung gemäß Normenanforderungen
- Prüfung gemäß Normenanforderungen für Endprodukte
- Verifizierungsprüfungen
- Verifizierungsbewertung und -prüfung
Sicherheit (nur für SBESS) Artikel 12 - Sicherheitsprüfung und Zertifizierung gemäß geltenden Normen (UL 1973, IEC 62619, IEC 63056 usw.)
- Beratung
- Informationen und Nachverfolgbarkeit
Anforderungen der EU-Batterieverordnung Artikel Unsere Dienstleistungen Kennzeichnung, QR-Code Artikel 13 - Technische Anpassung an die Anforderungen für die Kennzeichnung mit QR-Codes
- Beratung
- Bewertung von Kennzeichnungen
CE-Kennzeichnung Artikel 19, 20 - Technische Angleichung bei CE-Kennzeichnungsmaßnahmen
- Beratung
- Bewertung von Kennzeichnungen
- Dienstleistungen für den Marktzugang
SOH und voraussichtliche Lebensdauer von Batterien mit BMS Artikel 14 - Leistungs- und Verifizierungsprüfungen basierend auf Kundenanforderungen
Konformitätsbewertung des Qualitätssicherungssystems Artikel 17 - Verpflichtende und freiwillige Bewertungsdienstleistungen durch benannte Stellen (nach Einführung)
- Ende der Lebensdauer
Anforderungen der EU-Batterieverordnung Artikel Unsere Dienstleistungen Reuse/repurposing/remanufacturing Artikel 45, 56, 73 - UL 1974 (Norm zur Bewertung der Wiederverwendung oder Wiederaufbereitung von Batterien)
- Umnutzung und Wiederaufarbeitung
- Zertifizierungsleistungen für den Hersteller
Sammlung von Altbatterien Artikel 59, 60, 61, 63, 70 - Leitfaden zur Abfallklassifizierung nach Batterieart in Übereinstimmung mit Vorschriften und Spezifikationen von Abfallentsorgern, einschließlich neuer EU-Vorschriften für die Abfallverbringung
Ziele für die Recyclingeffizienz Artikel 71 - Zugriff auf die ULTRUS™ ChemADVISOR® Datenbank zur Bereitstellung von REACH/SCIP-Informationen und zur Registrierung von Abfällen zur Identifizierung besonders Besorgnis erregender Stoffe
Verbringung von Altbatterien Artikel 72 - Beratungsdienstleistungen durch unsere Fachexperten für gefährliche Güter, darunter die Erstellung von Leitlinien und Richtlinien sowie Audits zur Unterstützung der laufenden Konformität
Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien Artikel 74 - Beratungsdienstleistungen, darunter die Erstellung von Leitlinien und Richtlinien sowie Audits zur Unterstützung der laufenden Konformität
Berichtspflichten Artikel 75 - Beratungsdienstleistungen, darunter die Erstellung von Leitlinien und Richtlinien sowie Audits zur Unterstützung der laufenden Konformität
- Sorgfaltspflicht
Anforderungen der EU-Batterieverordnung Artikel Unsere Dienstleistungen Richtlinien und Systeme zur Sorgfaltspflicht, Rohstoffe, Soziales und Umwelt Artikel 48, 53, 84 - Empfehlungen zur verantwortungsvollen Beschaffung
Unabhängige Überprüfungen Artikel 51, 49, 52 - Unabhängige Überprüfungen und Audits
Umfangreiche Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen für Batterien
Dienstleistungen für mehr Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette
Dienstleistungen für die Einhaltung von Chemikalienvorschriften und Transparenz in der Lieferkette
Batterien, zugehörige Vorschriften und Unterstützungsleistungen von UL Solutions
Häufig gestellte Fragen
- Wer ist von der EU-Batterieverordnung betroffen und in welcher Weise?
Die Verordnung betrifft alle Akteure, die in den Batterielebenszyklus involviert sind, darunter Hersteller, Importeure, Händler und Recyclingunternehmen, die Anforderungen hinsichtlich Konzeption, Sicherheit, Leistung und Nachhaltigkeit erfüllen müssen. Mehr über die wichtigsten Änderungen erfahren Sie hier.
- Die wichtigsten Termine und Fristen
Für die unternehmensinterne Priorisierung finden Sie hier die wichtigen Meilensteine.
Von der Leistungsprüfung über die CO2-Bilanzierung bis hin zur Verwaltung chemischer Daten: Mit vorausschauender Planung lassen sich regulatorische Anforderungen einfacher erfüllen. Speziell entwickelte Tools wie die Software ULTRUS™ WERCS Studio für die Verwaltung chemischer Daten und das Konformitätsmanagement können Ihnen dabei helfen, Ihre produktbezogenen Daten effizienter auszutauschen, zu analysieren und zu verwalten.
- Welche Branchen und Produkte sind am stärksten betroffen?
Branchen, die auf Batterien angewiesen sind – etwa für Elektrofahrzeuge (EVs), Energiespeicher, Unterhaltungselektronik, Mikromobilität, industrielle Anwendungen und vieles mehr – müssen Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Recycling, Sicherheit, Kennzeichnung und Berichterstattung erfüllen. Unternehmen müssen die Zuverlässigkeit, Konsistenz und Genauigkeit ihrer Berechnungen und Angaben zum CO2-Fußabdruck sowie ihrer Angaben zum Rezyklatgehalt nachweisen. Zusätzlich müssen sie die Anforderungen hinsichtlich Recycling und Ende der Lebensdauer erfüllen und ihre Konformität mit den Anforderungen an Konzeption, Leistung und Haltbarkeit sowie Sicherheit der Batterie nachweisen. Erfahren Sie mehr darüber, wie UL Solutions Sie unterstützen kann.
- So profitieren Unternehmen und Verbraucher von der Verordnung
Verstärkte Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks und transparente Recyclingpraktiken helfen dabei, den Marktzugang in der Europäischen Union (EU) zu verbessern und erfüllen gleichzeitig die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten. Präzisere Sicherheitsnormen stärken zudem das Vertrauen der Verbraucher.
- Welche Hauptziele verfolgt die Verordnung, und wie können Unternehmen diese erreichen?
Mit der Verordnung sollen Umweltauswirkungen minimiert, die Kreislaufwirtschaft vorangetrieben, die Sicherheit für Batterien erhöht und verpflichtende Rezyklatquoten eingeführt werden. Unternehmen können diese Ziele durch strategische Konformitätsplanung, Leistungsprüfungen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen erreichen und gleichzeitig die Rechtskonformität optimieren und Innovationen fördern.
- Welche zusätzlichen Herausforderungen könnten auftreten, und wie können Unternehmen diese meistern?
Zu den größten Hürden zählen die Transparenz entlang der Lieferkette, Materialengpässe und hohe Konformitätskosten. Diese Herausforderungen können durch proaktive Lieferkettenbewertungen, nachhaltige Planungsstrategien und optimierte Berichterstattungstools gemeistert werden. Erfahren Sie mehr über die Einhaltung der EU-Batterieverordnung.
- So können sich Unternehmen auf die Anforderungen der EU-Batterieverordnung vorbereiten
Unternehmen können unter anderem ihren CO2-Fußabdruck und ihren Rezyklatgehalt bewerten, die Transparenz verbessern und solide Nachhaltigkeitspraktiken einführen. Effektive Tools wie Datenmanagement-Plattformen (z. B. ULTRUS™ WERCS Studio) können dabei helfen, Chemikalien- und Materialdaten besser zu verwalten und so fundiertere Geschäftsentscheidungen zu treffen und die Produktkonformität sicherzustellen.
Ergänzend kann es hilfreich sein, bei Leistungs- Haltbarkeits- und Sicherheitsprüfungen auf europäische und andere internationale Normen zurückzugreifen und international anerkannte Systeme zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten zu implementieren. Auch die Inanspruchnahme unabhängiger Labore für Prüftätigkeiten, Umsetzungsmaßnahmen und Sorgfaltsprüfungen ist dabei von Vorteil.
- Welche Rolle spielt Technologie beim Thema Konformität?
Moderne Tools sind bei Lebenszyklusanalysen, CO2-Berichterstattung und der Verwaltung chemischer Daten eine wertvolle Unterstützung. Mit der ULTRUS™-Software lassen sich Sicherheitsdaten, Materialverbrauch und regulatorische Berichterstattung effizienter verwalten. So unterstützt Sie WERCS Studio und die ChemADVISOR® Datenbank für Chemikalienvorschriften auf Ihrem Weg zur Konformität.
Referenzen
Definitionen übernommen aus Verordnung – 2023/1542 – EN – EUR-Lex, Artikel 3, Definitionen.
Quellen
1. Batterien
2. Batterien
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