Skip to main content
Switch Language
a bunch of small batteries grouped together
  • Fähigkeit

Konformität mit der EU-Batterieverordnung

Meistern Sie mit der Unterstützung und Expertise von UL Solutions die komplexen Anforderungen der EU-Batterieverordnung für verschiedene Batteriekategorien.

Kontaktieren Sie uns

14-facher

Anstieg der weltweiten Batterienachfrage erwartet bis 20301

17 %

der Nachfrage wird voraussichtlich aus der EU stammen2

27 %

jährliches Wachstum bei Lithium-Ionen-Batterien erwartet, das ist ein Anstieg auf 4.700 GWh bis 20303

 

Die EU-Batterieverordnung entstand 2019 als Teil des Green Deal der Europäischen Union (EU), einer transformativen Initiative zur Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in ganz Europa. Die neuen Vorschriften stellen einen entscheidenden Wendepunkt für mehr Nachhaltigkeit in der gesamten Batterieindustrie dar, stellen jedoch Hersteller, Händler und andere Stakeholder auch vor komplexe Herausforderungen.

 

In über 90 Artikeln werden Themen wie Sicherheit, Leistung, Kriterien zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Sorgfaltspflichten und vieles mehr behandelt – und zwar für jede Phase des Batterielebenszyklus. Zur Erfüllung dieser Bestimmungen ist mehr Transparenz entlang des gesamten Batterielebenszyklus erforderlich. Dazu braucht es ein belastbares Datenmanagement und eine Abstimmung mit allen Akteuren der Lieferkette. Außerdem befinden sich viele technische Normen noch in der Entwicklung, und dadurch sind die konkreten Anforderungen noch unklar. Gleichzeitig beeinträchtigt die eingeschränkte Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe die Planungssicherheit von Herstellern und Händlern und gefährdet ihre Produktionszeitpläne.  

Ohne geeignete Tools und Ressourcen zum Umgang mit diesen neuen Vorschriften kann die Umsetzung der Konformitätsanforderungen angesichts zusätzlicher Herausforderungen schnell zur Mammutaufgabe werden.

 

 

Von der EU-Batterieverordnung betroffene Batteriearten1

Battery life icon
Gerätebatterien

Gekapselt, Gewicht unter 5 Kilogramm (kg)

Nicht speziell für die industrielle Verwendung konzipiert und keine Starterbatterien oder Batterien für leichte Verkehrsmittel

„Allzweck-Gerätebatterie“ bezeichnet eine Primär- oder Sekundärbatterie, die speziell auf Interoperabilität mit gängigen Formaten ausgelegt ist: 3R12, Knopfzelle, D, C, AA, AAA, AAAA, A23 und PP3

icon - two circular arrows
Starterbatterien

Speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung ausgelegt

Kann in Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen auch zu Zusatz- oder Backup-Zwecken eingesetzt werden

icon - hoverboard
Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien)

Gekapselt, wiegen 25 kg oder weniger

Speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Radfahrzeugen ausgelegt, die ausschließlich von einem Elektromotor oder durch eine Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können, einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Elektrofahrzeugbatterien gehören nicht dazu

Icon of an electric vehicle
Elektrofahrzeugbatterien (EV-Batterien)

Gewicht über 25 kg

Speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ausgelegt, oder Batterien, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klassen M, N oder O im Sinne der Verordnung (EU) 2018/858 ausgelegt sind

icon - battery - industrial
Industriebatterien

Gewicht über 5 kg

Speziell für die industrielle Verwendung oder zur Umnutzung für die industrielle Verwendung ausgelegt, oder jede andere Batterie, die weder eine LV-Batterie, eine Elektrofahrzeugbatterie noch eine Starterbatterie ist

Umfassen stationäre Batterie-Energiespeichersysteme (SBESS): wiederaufladbare Industriebatterien mit internem Speicher, speziell zur Speicherung und Lieferung von Energie aus dem Netz an Endverbraucher ausgelegt
 

Wichtige Fristen gemäß EU-Verordnung 2023/1542 

Die EU-Batterieverordnung setzt ehrgeizige Ziele für eine nachhaltige Produktion, Nutzung und das Ende der Lebensdauer von Batterien. Elektrofahrzeuge, erneuerbare Energiespeichersysteme und Unterhaltungselektronik führen zu einem steigenden Bedarf und weiteren Marktchancen. Die termingerechte und zugleich konforme sowie nachhaltigere Deckung dieser Nachfrage stellt jedoch eine enorme Herausforderung dar.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über den derzeit vorgesehen Zeitplan für die Umsetzung:

EU Battery timeline
Infografiken herunterladen
EU

EU Battery Regulation: What you need to know

780 KB
EU

EU Battery Regulation: Address compliance requirement with our holistic services

800 KB

 

Europäische Regulierungsexpertise zur Förderung von Innovation

Die EU-Batterieverordnung stellt einen Wendepunkt für mehr Nachhaltigkeit in der Batterieindustrie dar. Regierungen weltweit legen Leitlinien für Batteriehersteller fest während Kunden und Investoren mehr Transparenz sowie sichere und nachhaltigere Produkte fordern, die ihren Wertvorstellungen entsprechen und langfristige Investitionssicherheit signalisieren. Diese Faktoren erhöhen den Innovationsdruck bei Batterietechnologien, um sowohl Leistung als auch Nachhaltigkeit voranzutreiben.

 

 

UL Solutions ist dank seiner umfassenden Expertise bestens aufgestellt, um Unternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen. Mit unserer jahrzehntelangen Expertise, globalen Reichweite und fortschrittlichen Dienstleistungen unterstützen wir unsere Kunden dabei, Konformität nachzuweisen und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Nachhaltigkeit in einem dynamischen regulatorischen Umfeld zu sichern.

 

Ein ganzheitlicher Ansatz für den kompletten Batterielebenszyklus

UL Solutions verfolgt bei der Umsetzung und Einhaltung der EU-Batterieverordnung einen ganzheitlichen Ansatz. Mit unserer Expertise und unseren Tools unterstützen wir Sie dabei, Ihre Konformität nachzuweisen, die Markterwartungen zu erfüllen sowie Innovation, wirtschaftlichen Erfolg sowie nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.

Unsere Dienstleistungen decken die gesamte Batterielieferkette und Batterieindustrie insgesamt ab. Wir bieten:

Icon of a battery with a warning symbol

Sicherheits- und Leistungsprüfungen sowie Zertifizierungen 

Icon of a document with a stamp next to it

Regulatorische Beratung

Icon of a leaf

Nachhaltigkeitsberichterstattung und Validierung

Icon of a checklist

Haltbarkeitsprüfungen

Icon of AI being used on a computer screen

Softwarelösung zur Einhaltung von Chemikalienvorschriften

Icon of a hand holding a globe

Unterstützung beim Marktzugang 

Icon of teacher teaching

Schulungen und Kompetenzentwicklung

Nachstehend finden Sie eine Liste mit aktuellen Angeboten zur EU-Batterieverordnung:

Konzeptionsanforderungen
Anforderungen der EU-BatterieverordnungArtikel Unsere Dienstleistungen
Beschränkungen für Stoffe (Hg, Cd, Pb, REACH Anhang XVII)Artikel 6
  • Analytische Prüfung beschränkter Stoffe (Hg, Cd, Pb usw.)
  • Dokumentenbewertung
CO2-Fußabdruck (Angaben für jedes Batteriemodell/jede Produktionsstätte), Sachbilanz (LCI), SystemgrenzeArtikel 7
  • Auditierung
  • Dokumentenbewertung
  • Berechnungen des CO2-Fußabdrucks pro Produkt
  • Bewertungen durch eine benannte Stelle
Rezyklatgehalt (Co, Pb, Li, Ni)Artikel 8
  • Auditierung
  • Dokumentenbewertung
Leistung und HaltbarkeitArtikel 9, 10
  • Prüfung gemäß Normenanforderungen
  • Verifizierungsprüfungen
  • Prüfung gemäß den Anforderungen der geltenden IEC- und UL-Normen und Berichten des Joint Research Centre (JRC)
  • Verifizierungsprüfungen (auf Kundenwunsch oder gemäß Normenanforderungen je nach Laborausstattung)
  • Auditierung
  • Beratung
Entfernbarkeit und AustauschbarkeitArtikel 11
  • Beratung
  • Prüfung gemäß Normenanforderungen
  • Prüfung gemäß Normenanforderungen für Endprodukte
  • Verifizierungsprüfungen
  • Verifizierungsbewertung und -prüfung
Sicherheit (nur für SBESS)Artikel 12
  • Sicherheitsprüfung und Zertifizierung gemäß geltenden Normen (UL 1973, IEC 62619, IEC 63056 usw.)
  • Beratung

 

Informationen und Nachverfolgbarkeit
Anforderungen der EU-BatterieverordnungArtikel Unsere Dienstleistungen
Kennzeichnung, QR-CodeArtikel 13
  • Technische Anpassung an die Anforderungen für die Kennzeichnung mit QR-Codes
  • Beratung
  • Bewertung von Kennzeichnungen
CE-KennzeichnungArtikel 19, 20
  • Technische Angleichung bei CE-Kennzeichnungsmaßnahmen
  • Beratung
  • Bewertung von Kennzeichnungen
  • Dienstleistungen für den Marktzugang
SOH und voraussichtliche Lebensdauer von Batterien mit BMSArtikel 14
  • Leistungs- und Verifizierungsprüfungen basierend auf Kundenanforderungen
Konformitätsbewertung des QualitätssicherungssystemsArtikel 17
  • Verpflichtende und freiwillige Bewertungsdienstleistungen durch benannte Stellen (nach Einführung)
Ende der Lebensdauer
Anforderungen der EU-BatterieverordnungArtikel Unsere Dienstleistungen
Reuse/repurposing/remanufacturingArtikel 45, 56, 73
  • UL 1974 (Norm zur Bewertung der Wiederverwendung oder Wiederaufbereitung von Batterien)
  • Umnutzung und Wiederaufarbeitung
  • Zertifizierungsleistungen für den Hersteller
Sammlung von AltbatterienArtikel 59, 60, 61, 63, 70
  • Leitfaden zur Abfallklassifizierung nach Batterieart in Übereinstimmung mit Vorschriften und Spezifikationen von Abfallentsorgern, einschließlich neuer EU-Vorschriften für die Abfallverbringung
Ziele für die RecyclingeffizienzArtikel 71
  • Zugriff auf die ULTRUS™ ChemADVISOR® Datenbank zur Bereitstellung von REACH/SCIP-Informationen und zur Registrierung von Abfällen zur Identifizierung besonders Besorgnis erregender Stoffe

 

Verbringung von AltbatterienArtikel 72
  • Beratungsdienstleistungen durch unsere Fachexperten für gefährliche Güter, darunter die Erstellung von Leitlinien und Richtlinien sowie Audits zur Unterstützung der laufenden Konformität
Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von AltbatterienArtikel 74
  • Beratungsdienstleistungen, darunter die Erstellung von Leitlinien und Richtlinien sowie Audits zur Unterstützung der laufenden Konformität
BerichtspflichtenArtikel 75
  • Beratungsdienstleistungen, darunter die Erstellung von Leitlinien und Richtlinien sowie Audits zur Unterstützung der laufenden Konformität
Sorgfaltspflicht
Anforderungen der EU-BatterieverordnungArtikel Unsere Dienstleistungen
Richtlinien und Systeme zur Sorgfaltspflicht, Rohstoffe, Soziales und UmweltArtikel 48, 53, 84
  • Empfehlungen zur verantwortungsvollen Beschaffung
Unabhängige ÜberprüfungenArtikel 51, 49, 52
  • Unabhängige Überprüfungen und Audits
Icon of a battery charging

Umfangreiche Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen für Batterien

connections icon

Dienstleistungen für mehr Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette

icon - document with checkmark

Dienstleistungen für die Einhaltung von Chemikalienvorschriften und Transparenz in der Lieferkette 

Icon of a hand holding a gear

Batterien, zugehörige Vorschriften und Unterstützungsleistungen von UL Solutions

Häufig gestellte Fragen

Wer ist von der EU-Batterieverordnung betroffen und in welcher Weise?

Die Verordnung betrifft alle Akteure, die in den Batterielebenszyklus involviert sind, darunter Hersteller, Importeure, Händler und Recyclingunternehmen, die Anforderungen hinsichtlich Konzeption, Sicherheit, Leistung und Nachhaltigkeit erfüllen müssen. Mehr über die wichtigsten Änderungen erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Termine und Fristen

Für die unternehmensinterne Priorisierung finden Sie hier die wichtigen Meilensteine.

Von der Leistungsprüfung über die CO2-Bilanzierung bis hin zur Verwaltung chemischer Daten: Mit vorausschauender Planung lassen sich regulatorische Anforderungen einfacher erfüllen. Speziell entwickelte Tools wie die Software ULTRUS™ WERCS Studio für die Verwaltung chemischer Daten und das Konformitätsmanagement können Ihnen dabei helfen, Ihre produktbezogenen Daten effizienter auszutauschen, zu analysieren und zu verwalten.

Welche Branchen und Produkte sind am stärksten betroffen?

Branchen, die auf Batterien angewiesen sind – etwa für Elektrofahrzeuge (EVs), Energiespeicher, Unterhaltungselektronik, Mikromobilität, industrielle Anwendungen und vieles mehr – müssen Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Recycling, Sicherheit, Kennzeichnung und Berichterstattung erfüllen. Unternehmen müssen die Zuverlässigkeit, Konsistenz und Genauigkeit ihrer Berechnungen und Angaben zum CO2-Fußabdruck sowie ihrer Angaben zum Rezyklatgehalt nachweisen. Zusätzlich müssen sie die Anforderungen hinsichtlich Recycling und Ende der Lebensdauer erfüllen und ihre Konformität mit den Anforderungen an Konzeption, Leistung und Haltbarkeit sowie Sicherheit der Batterie nachweisen. Erfahren Sie mehr darüber, wie UL Solutions Sie unterstützen kann.

So profitieren Unternehmen und Verbraucher von der Verordnung

Verstärkte Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks und transparente Recyclingpraktiken helfen dabei, den Marktzugang in der Europäischen Union (EU) zu verbessern und erfüllen gleichzeitig die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten. Präzisere Sicherheitsnormen stärken zudem das Vertrauen der Verbraucher.

Welche Hauptziele verfolgt die Verordnung, und wie können Unternehmen diese erreichen?

Mit der Verordnung sollen Umweltauswirkungen minimiert, die Kreislaufwirtschaft vorangetrieben, die Sicherheit für Batterien erhöht und verpflichtende Rezyklatquoten eingeführt werden. Unternehmen können diese Ziele durch strategische Konformitätsplanung, Leistungsprüfungen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen erreichen und gleichzeitig die Rechtskonformität optimieren und Innovationen fördern.

Welche zusätzlichen Herausforderungen könnten auftreten, und wie können Unternehmen diese meistern?

Zu den größten Hürden zählen die Transparenz entlang der Lieferkette, Materialengpässe und hohe Konformitätskosten. Diese Herausforderungen können durch proaktive Lieferkettenbewertungen, nachhaltige Planungsstrategien und optimierte Berichterstattungstools gemeistert werden. Erfahren Sie mehr über die Einhaltung der EU-Batterieverordnung.

So können sich Unternehmen auf die Anforderungen der EU-Batterieverordnung vorbereiten

Unternehmen können unter anderem ihren CO2-Fußabdruck und ihren Rezyklatgehalt bewerten, die Transparenz verbessern und solide Nachhaltigkeitspraktiken einführen. Effektive Tools wie Datenmanagement-Plattformen (z. B. ULTRUS™ WERCS Studio) können dabei helfen, Chemikalien- und Materialdaten besser zu verwalten und so fundiertere Geschäftsentscheidungen zu treffen und die Produktkonformität sicherzustellen.

Ergänzend kann es hilfreich sein, bei Leistungs- Haltbarkeits- und Sicherheitsprüfungen auf europäische und andere internationale Normen zurückzugreifen und international anerkannte Systeme zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten zu implementieren. Auch die Inanspruchnahme unabhängiger Labore für Prüftätigkeiten, Umsetzungsmaßnahmen und Sorgfaltsprüfungen ist dabei von Vorteil.

Welche Rolle spielt Technologie beim Thema Konformität?

Moderne Tools sind bei Lebenszyklusanalysen, CO2-Berichterstattung und der Verwaltung chemischer Daten eine wertvolle Unterstützung. Mit der ULTRUS™-Software lassen sich Sicherheitsdaten, Materialverbrauch und regulatorische Berichterstattung effizienter verwalten. So unterstützt Sie WERCS Studio und die ChemADVISOR® Datenbank für Chemikalienvorschriften auf Ihrem Weg zur Konformität.

X

Kontaktieren Sie uns

Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme! Bitte teilen Sie uns mit, um welche Batterieart es geht und welche Dienstleistungen Sie interessieren, damit wir Ihre Anfrage bestmöglich bearbeiten können.

Bitte warten…