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Cybersecurity

EU Cyber Resilience Act (CRA) Training

Das Training stellt die EU-Regulierung „Cyber Resilience Act“ (CRA) vor und erläutert rechtliche Grundlagen, Klassifizierungen und Anforderungen, ergänzt durch praktische Anleitungen zur Einhaltung.

Dieser Kurs umfasst

  • Einführung in den EU Cyber Resilience Act (CRA) – Hintergrund, Zweck und Geltungsbereich
  • CRA im globalen Cybersecurity-Umfeld
  • Rechtliche Aspekte und Risiken der Nichteinhaltung
  • Von CRA betroffene Produkte – Klassifizierung von Produkten mit digitalen Elementen
  • Von CRA betroffene Akteure – Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Meldepflichten und Durchsetzungsmechanismen
  • Navigieren durch die Artikel und Anhänge
  • Verständnis des Produktlebenszyklus aufgrund des CRA und seiner wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen
  • Konformitätsbewertungsverfahren für verschiedene Produktkategorien
  • Beispiele aus der Praxis
  • Implementierung und Praxis – Überblick über bestehende Cybersicherheitsstandards und Best Practices als Ausgangspunkt

Wichtigste Erkenntnisse

Der Kurs vermittelt Einblicke in

  • die CRA-Verpflichtungen während des gesamten Produktlebenszyklus
  • die verschiedenen CRA-Produktkategorien
  • praktische Umsetzungsstrategien

Er hilft den Teilnehmern, die

  • regulatorischen Rahmenbedingungen und
  • die von ihnen zu ergreifenden Maßnahmen zu verstehen

Zielpublikum

  • Hersteller, Importeure und Vertreiber digitaler Produkte
  • Produktmanager, Compliance-Beauftragte und Cybersecuritty-Teams
  • Rechtsanwälte und Regulierungsexperten
  • Softwareanbieter und -entwickler, die den EU-Markt bedienen

Weitere Informationen

Für alle Schulungen werden die Materialien digital bereitgestellt.

Kursdaten

Buchungs-
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Teilnehmer-
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Bezahlungs-
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Schulungs-ID:
Standort:Onsite-Training
Datum:2/7 -2/10/2024
Zeit:09:00 AM - 05:00 PM
Language:English (EN)
Prüfungsgebühr:$Xx per participant
Online-Preis:#Xx per participant, plus vat
Dienstleistungen von:UL
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Rücktrittsbedingungen

Vertragliches Rücktrittsrecht

Die Anmeldung zu einer Schulung kann bis 30 Tage vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Danach gelten folgende Regelungen: 

  • 30–14 Tage vor Beginn der Schulung: 50 % der Teilnahmegebühr
  • Ab 14 Tage vor Beginn der Schulung: 100 % der Teilnahmegebühr
  • Diese Regelungen entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Ein Ersatzteilnehmer kann bis zur Anmeldung zu Beginn der Schulung benannt werden.

Stichtag für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der erste Schulungstag einer verbindlich gebuchten Schulung.

Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an den Schulungsanbieter erfolgen.
 
Ersatzteilnehmer benennen

Der Teilnehmer kann nach Erhalt der Anmeldebestätigung vor Beginn des Seminars schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen.

Diese Umbuchung ist kostenlos; mehrtägige Seminare können nur komplett, d. h. auf einen Ersatzteilnehmer umgebucht werden.

Terminstornierungen und Terminänderungen

Der Schulungsanbieter hat das Recht, den Veranstaltungsort zu ändern und/oder einen anderen Ersatztermin festzulegen. Der Schulungsanbieter behält sich vor, Termine aus organisatorischen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, kurzfristige Erkrankung des Referenten) abzusagen.

Der Schulungsanbieter informiert den Teilnehmer unverzüglich über die Absage und den Grund und versucht, den Teilnehmer umzubuchen, wenn dieser mit einem anderen Termin oder Veranstaltungsort einverstanden ist. Andernfalls wird im Falle einer Absage die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet; weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.

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