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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Software Intensive Systems

Für die Dienstleistungen der Software Intensive Systems gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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1.  Umfang der Dienstleistungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zugehörigen Sonderbedingungen für bestimmte Gerichtsbarkeiten (zusammen die „Bedingungen“) gelten für alle Angebote, Vorschläge, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Kostenvoranschläge und elektronischen Bestellformulare (einzeln jeweils „Angebot“ und zusammen mit den Bedingungen nachfolgend der „Vertrag“), die von dem im Angebot genannten Unternehmen von UL Solutions („UL Solutions Vertragspartei“ oder „wir“ bzw. „uns“) an das im Angebot genannte Kundenunternehmen abgegeben werden, und gelten für Beratungsdienstleistungen, öffentliche oder private Schulungsdienstleistungen und kundenspezifische Softwareentwicklungen und/oder andere ähnliche professionelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software Intensive Systems („Dienstleistungen“). Diese Bedingungen gelten nicht für die Lizenzierung von kommerzieller Software oder Software-as-a-Service durch die UL Solutions Vertragspartei. Diese müssen separat lizenziert oder verkauft werden.

2.  Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen. Jedes Angebot enthält Informationen über die fälligen Entgelte, die Bedingungen für die Aufwandserstattung und die entsprechenden Zahlungsbedingungen für die Dienstleistungen. Sofern in einem Angebot nicht anders angegeben, gelten folgende Bestimmungen:

2.1  Zahlungen für Dienstleistungen, die über die Website von Software Intensive Systems (die „Website“) erworben werden, werden über einen externen Zahlungsabwickler abgewickelt. Durch die Angabe einer Zahlungsmethode bestätigt der Kunde, dass (i) er bevollmächtigt ist, die von ihm angegebene Zahlungsmethode zu verwenden, (ii) die angegebenen Zahlungsinformationen wahrheitsgemäß und korrekt sind, (iii) der Zahlungsabwickler bevollmächtigt ist, die Zahlungsinformationen und -methode zu speichern, die der Kunde oder der Aussteller der vom Kunden angegebenen Zahlungsmethode bzw. das entsprechende Zahlungsnetzwerk an die UL Solutions Vertragspartei übermittelt haben, und (iv) der Zahlungsabwickler bevollmächtigt ist, dem Kunden die Dienstleistungen, einschließlich aller entsprechenden Steuern, unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Zahlungsmethode in Rechnung zu stellen.  Der Kunde verzichtet auf jegliche Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung, einschließlich der Verarbeitung und Speicherung der Zahlungsinformationen des Kunden durch den Zahlungsabwickler. Die UL Solutions Vertragspartei übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

2.2  Wickelt der Kunde die Zahlung nicht über die Website ab, so hat der Kunde die UL Solutions Vertragspartei unverzüglich mit Eingang der entsprechenden Rechnung für die Dienstleistungen in der im Angebot angegebenen Währung zu bezahlen.

2.3  Die Entgelte verstehen sich zuzüglich etwaiger Transaktionssteuern, die auf diese Dienstleistungen erhoben werden. Der Kunde ist für alle Steuern, Zölle oder Abgaben verantwortlich, die von einer Regierungsbehörde erhoben werden („Steuern“), mit Ausnahme von Steuern, die auf das Nettoeinkommen von UL Solutions im Zusammenhang mit diesem Angebot erhoben werden. UL Solutions ist berechtigt, solche Steuern auf Rechnungen aufzuschlagen und vom Kunden einzufordern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Überweisungs- oder Transfergebühren oder sonstige Aufrechnungen abzuziehen.

2.4   Auf alle Beträge, die der Kunde der UL Solutions Vertragspartei bei Fälligkeit nicht gezahlt hat, werden Zinsen in Höhe von einem (1) Prozent pro Monat bzw. dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.

2.5   Der Kunde vergütet der UL Solutions Vertragspartei unverzüglich alle angemessenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die der UL Solutions Vertragspartei im Zusammenhang mit der Einziehung von Zahlungen (oder Teilzahlungen) entstehen, die unter Verstoß gegen diese Vertragsbedingungen überfällig geworden sind. Zahlt der Kunde diese Beträge bei Fälligkeit nicht, kann die UL Solutions Vertragspartei die Erbringung der Dienstleistungen bis zur Begleichung der Rechnung aussetzen.

3.  Verantwortlichkeiten des Kunden und Kundeninformationen.

3.1  Der Kunde erfüllt (i) alle im Angebot aufgeführten Verantwortlichkeiten (ii) stellt sicher, dass alle im Angebot enthaltenen Annahmen korrekt sind, (iii) stellt der UL Solutions Vertragspartei zuverlässige, korrekte und vollständige Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, (iv) trifft rechtzeitig Entscheidungen und holt die erforderlichen Genehmigungen der Geschäftsleitung ein und (v) verwaltet die Auswahl, Nutzung und Anwendung der Dienstleistungen. Die UL Solutions Vertragspartei ist berechtigt, sich auf alle Kundeninformationen (wie unten definiert), Entscheidungen, Zusicherungen und Zustimmungen zu verlassen, die vor und während der Erbringung der Dienstleistungen gemacht werden. Die vorliegenden Bedingungen verpflichten die UL Solutions Vertragspartei nicht, derartige Entscheidungen oder Zustimmungen zu bewerten, zu beraten, zu ändern, zu bestätigen oder abzulehnen.

3.2   Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass (i) er nach anwendbarem Recht bevollmächtigt ist, UL Solutions Kundenmaterialien (wie unten beschrieben) oder persönliche Informationen zur Verfügung zu stellen, und dass er alle erforderlichen Einwilligungen und Lizenzen eingeholt und alle anderen entsprechenden Anforderungen erfüllt hat, damit UL Solutions diese Kundenmaterialien und persönlichen Informationen im Sinne dieses Vertrages verwenden kann, und (ii) alle Kundenmaterialien das Eigentum des Kunden sind oder von ihm lizenziert wurden und nicht gegen Urheberrechte, Datenbankrechte, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Herkunftsmarken, Patente, Know-how oder andere nach anwendbarem Recht entstehende oder vollstreckbare Eigentumsrechte („geistige Eigentumsrechte“) Dritter verstoßen.   Die UL Solutions Vertragspartei haftet nicht für Mängel an den Dienstleistungen, die auf unvollständige oder inkorrekte Kundeninformationen zurückzuführen sind, die der UL Solutions Vertragspartei vom Kunden oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

4.  Geistige Eigentumsrechte.

4.1  Kundenmaterialien. Der Kunde, seine Lizenzgeber oder seine eigenen Zulieferer sind alleinige Eigentümer der Materialien und behalten alle Ansprüche, Titel und Rechte an den geistigen Eigentumsrechten sämtlicher Informationen und Daten, die der UL Solutions Vertragspartei vom Kunden oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden („Kundeninformationen“), und allen anderen Materialien, die der Kunde der UL Solutions Vertragspartei in Verbindung mit den Dienstleistungen zur Verfügung stellt, einschließlich der Logos, Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Inhalte, Dokumente, Lieferantenbeziehungen, Programme und Entwürfe des Kunden (zusammen mit den Kundeninformationen die „Kundenmaterialien“). Der Kunde gewährt UL Solutions und seinen verbundenen Unternehmen das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verteilung, Bereitstellung, Anzeige, Verarbeitung und Übertragung der Kundenmaterialien, um die vertraglichen Dienstleistungen zu erbringen. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag dargelegten beschränkten Rechte hat UL Solutions keine Ansprüche, Titel oder Rechte an oder in Bezug auf Kundenmaterialien.

4.2  Materialien von UL Solutions. Die UL Solutions Vertragspartei, ihre Lizenzgeber oder ihre eigenen Zulieferer behalten alle Ansprüche, Titel und Rechte an den geistigen Eigentumsrechten und an den Materialien (mit Ausnahme der Anteile, die aus den Kundenmaterialien bestehen), die von der UL Solutions Vertragspartei bei der Erbringung von Dienstleistungen verwendet oder erstellt werden, und sind deren alleinige Eigentümer, einschließlich der Software, Daten, Methoden, Dokumentationen, Zeichnungen, Prozesse, Algorithmen, Spezifikationen, Tools, Technologien, Marken (wie in Abschnitt 15 definiert), Geschäftsgeheimnissen und Know-how der UL Solutions Vertragspartei oder ihrer verbundenen Unternehmen, die in den vorgenannten Materialien enthalten sind (zusammen „Materialien von UL Solutions“).

4.3  Projektergebnisse. Ein Angebot kann ein konkretes Projektergebnis beschreiben, das die UL Solutions Vertragspartei dem Kunden als Teil der Dienstleistungen erbringt („Projektergebnis“). Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist und bleibt der Teil der Projektergebnisse, der aus Kundenmaterialien besteht, Eigentum und Besitz des Kunden. Soweit Materialien von UL Solutions in solche Projektergebnisse eingebettet oder darin enthalten sind, gewährt die UL Solutions Vertragspartei dem Kunden hiermit nach vollständiger Zahlung des Entgelts für die Projektergebnisse eine unbefristete, nicht ausschließliche, vollständig bezahlte Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Darstellung, Verteilung, Änderung und Erstellung abgeleiteter Werke der Materialien von UL Solutions, im für den Kunden erforderlichen Umfang, um die Projektergebnisse für interne Geschäftszwecke zu nutzen, insbesondere, falls zutreffend, für den im entsprechenden Angebot angegebenen Zweck.

4.4   Annahme. Der Kunde nimmt die Projektergebnisse an, die den Anforderungen des entsprechenden Angebots entsprechen. Der Kunde benachrichtigt die UL Solutions Vertragspartei innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Lieferung über etwaige Abweichungen der Projektergebnisse von diesen Anforderungen (die „Abweichung“). Der UL Solutions Vertragspartei wird je nach Schwere und Komplexität der Abweichungen eine angemessene Frist zur Behebung der Abweichungen eingeräumt. Versäumt es der Kunde, die UL Solutions Vertragspartei wie oben beschrieben über eine Abweichung zu informieren, gelten die Projektergebnisse als vom Kunden angenommen.

5.  Schulungsdienstleistungen – Zusätzliche Dienstleistungsbedingungen. Für den Fall, dass die UL Solutions Vertragspartei wie im Angebot angegeben öffentliche oder private Schulungsdienstleistungen anbietet, gelten alle Materialien, die von der UL Solutions Vertragspartei an den Kunden und seine Schulungsteilnehmer verteilt werden („UL Solutions Schulungsmaterialien“), als Materialien von UL Solutions. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags gewährt die UL Solutions Vertragspartei dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der UL Solutions Schulungsmaterialien für interne Geschäftszwecke. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die UL Solutions Schulungsmaterialien ohne die schriftliche Einwilligung eines bevollmächtigten Interessensvertreters der UL Solutions Vertragspartei zu kopieren, zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, an Dritte zu verteilen oder zu übertragen. Der Kunde darf die UL Solutions Schulungsmaterialien nicht in einer Weise verwenden, die eine Verbindung oder Partnerschaft mit der UL Solutions Vertragspartei suggeriert. Der Kunde muss alle Zuordnungen und Eigentumshinweise (einschließlich Urheberrechts- und Handelsmarkenhinweise) auf diesen UL Solutions Schulungsmaterialien beibehalten. Der Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass UL Solutions Schulungsmaterialien gemäß diesem Abschnitt 5 lizenziert werden und keine Projektergebnisse (wie oben beschrieben) darstellen.  Der Kunde darf die Schulung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der UL Solutions Vertragspartei nicht fotografieren, filmen oder aufzeichnen und muss sicherstellen, dass dies auch von den Schulungsteilnehmern unterlassen wird.

6.  Vergabe von Unteraufträgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die UL Solutions Vertragspartei einen beliebigen Teil ihrer Dienstleistungen an Dritte oder an ein mit der UL Solutions Vertragspartei Verbundenes Unternehmen untervergeben kann. Der Kunde bevollmächtigt die UL Solutions Vertragspartei, dem Unterauftragnehmer alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind. Die UL Solutions Vertragspartei haftet uneingeschränkt für jede Vertragsverletzung durch ihre Unterauftragnehmer. 

7.  Vertraulichkeit.

7.1  Die Parteien bestätigen, dass sie zum Zwecke der Vertragserfüllung bestimmte Informationen und Materialien über das Geschäft, die Technologie und/oder die Produkte der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen (jeweils „offenlegende Partei“) (einschließlich der Dienstleistungen, Kundenmaterialien und aller vertraglich festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise) erhalten oder Zugang dazu haben (jeweils „Empfänger“), die vertraulich und von erheblichem Wert für die andere Partei sind und deren Wert beeinträchtigt würde, wenn diese Informationen an Dritte weitergegeben würden („Vertrauliche Informationen“). Der Empfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke als zur Förderung des Vertragszwecks und der hierin beschriebenen Aktivitäten zu verwenden. Der Empfänger ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit einem Sorgfaltsmaßstab zu schützen, der mindestens dem entspricht, den er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, keinesfalls aber unter einem angemessenen Sorgfaltsmaßstab. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Erfüllungsgehilfen, Zulieferer oder Auftragnehmer des Empfängers oder seiner verbundenen Unternehmen weitergeben, die einen begründeten Bedarf für den Zugang zu diesen vertraulichen Informationen haben und an Verpflichtungen zum Schutz dieser vertraulichen Informationen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die hier dargelegten.

7.2  Die Verpflichtungen aus Abschnitt 7. 1 gelten nicht für vertrauliche Informationen, die (i) jetzt oder später allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass der Empfänger oder ein Dritter, der Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung dieser vertraulichen Informationen unterliegt, hierzu Maßnahmen ergriffen oder unterlassen hat; (ii) dem Empfänger bereits bekannt waren oder sich rechtmäßig in seinem Besitz befanden, bevor er sie von der offenlegenden Partei ohne Beschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzung oder Offenlegung erhalten hat; oder  (iii) der Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der das Recht zur Offenlegung hat und der sie ohne Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzung oder Weitergabe zur Verfügung stellt; oder (iv) der Empfänger unabhängig ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei erworben hat.   Darüber hinaus schränken die Verpflichtungen gemäß Abschnitt 7.1 den Empfänger nicht in der Offenlegung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ein, soweit dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist oder von einem Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde angeordnet wird, vorausgesetzt, der Empfänger unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die offenlegende Partei im Voraus über eine solche erforderliche Offenlegung zu informieren, und dieser damit die Möglichkeit zu geben, die Offenlegung zu verhindern oder beschränken, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

7.3   Nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags löscht der Empfänger unverzüglich alle Dokumente und Informationen, die vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei enthalten, oder gibt diese auf Verlangen zurück, vorausgesetzt, dass der Empfänger die Erlaubnis erhält, Kopien in einem verschlüsselten archivierten Computersystem-Backup aufzubewahren, das gemäß seinen internen Verfahren zur Geschäftskontinuität oder Notfallwiederherstellung erstellt wurde.

8.  Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse.

8.1  Die UL Solutions Vertragspartei gewährleistet, dass sie die Dienstleistungen mit angemessenem Sachkönnen und angemessener Sorgfalt sowie fachlich kompetent und fachgerecht erbringt. Die einzige Verpflichtung der UL Solutions Vertragspartei besteht darin, jegliche Abweichung von dieser Gewährleistung zu beheben, vorausgesetzt der Kunde setzt die UL Solutions Vertragspartei innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Annahme der Dienstleistungen gemäß den Bedingungen des Vertrags schriftlich davon in Kenntnis. MIT AUSNAHME DES VORSTEHENDEN GIBT UL SOLUTIONS VERTRAGSPARTEI KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER DIENSTLEISTUNGEN.

8.2  Die Dienstleistungen werden unabhängig von Leistungen zur Konformitätsbewertung erbracht. Die Ausstellung einer UL-Zertifizierung ist von der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags ausgeschlossen. Die UL Solutions Vertragspartei übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Zusicherung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) gegenüber einer Partei, dass ein positiver Konformitätsbericht erstellt wird oder dass die Dienstleistungen, Gutachten oder Ergebnisse von Dritten anerkannt oder akzeptiert werden. Fernern bestätigt der Kunde und verpflichten sich zu Folgendem:

8.2.1  Die UL Solutions Vertragspartei ist berechtigt, bei der Erbringung der Dienstleistungen Tools von Drittanbietern zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die UL Solutions Vertragspartei nicht für die Korrektheit, Vollständigkeit oder etwaige Fehler, die diese Tools bei der Erbringung der Dienstleistungen verursachen können, haftet.

8.2.2  Nicht alle Fehler, Schwachstellen, Anfälligkeiten oder Mängel in den Produkten, der Software oder den Systemen des Kunden können von der UL Solutions Vertragspartei durch die hierin beschriebenen Dienstleistungen erkannt oder identifiziert werden.

8.2.3  Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit, Leistung und Zuverlässigkeit aller von ihm entwickelten Produkte, einschließlich aller Produkte, die unter Verwendung eines Projektergebnisses entwickelt wurden.

8.3  Der Kunde bestätigt und verpflichtet sich, dass die UL Solutions Vertragspartei kein Designer, Hersteller, Vermarkter, Verkäufer, Befürworter, Garant oder Versicherer seiner Produkte oder Systeme ist. Die UL Solutions Vertragspartei übernimmt mit der Erbringung der Dienstleistungen keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung oder den Verkauf von Produkten oder Systemen, die der Kunde der UL Solutions Vertragspartei für die Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Der Kunde verpflichtet sich zu Folgendem:

8.3.1  Die von der UL Solutions Vertragspartei erbrachten Dienstleistungen sind nicht als Ersatz für die Prüfung und das Testen solcher Produkte oder Systeme durch den Kunden gedacht.

8.3.2  Die UL Solutions Vertragspartei übernimmt mit der Erbringung der Dienstleistungen keinerlei Verpflichtung des Kunden, den Entwurf eines oder mehrerer solcher Produkte oder Systeme vor oder nach der Herstellung oder dem Verkauf zu prüfen oder zu testen.

8.3.3  Die UL Solutions Vertragspartei bestätigt oder gewährleistet die Sicherheit oder Leistung dieser Produkte oder Systeme nicht.

8.3.4  Die UL Solutions Vertragspartei erteilt dem Kunden bei der Erbringung der Dienstleistungen weder Anweisungen noch stellt sie ihm Informationen zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit zur Verfügung.

9.  Schadloshaltung.

9.1  Erbringt die UL Solutions Vertragspartei Dienstleistungen an einem Standort oder einer Einrichtung des Kunden, so verteidigt die UL Solutions Vertragspartei auf eigene Kosten den Kunden und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Auftragnehmer („Entschädigungsberechtigte des Kunden“) und hält sie schadlos gegen sämtliche Klagegründe, Verfahren, Ansprüche, Prozesse oder Forderungen (zusammen „Ansprüche“) Dritter, und entschädigt die Entschädigungsberechtigten des Kunden für alle Schäden, Verluste, Strafen, Kosten, Bußgelder, Haftungen und Ausgaben jeglicher Art (einschließlich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten) („Verluste“), die den Entschädigungsberechtigten des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung oder dem Tod von Personen oder der Beschädigung von Sachwerten während der Erbringung der Dienstleistungen durch die UL Solutions Vertragspartei entstehen, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen seitens des Personals oder der Erfüllungsgehilfen der UL Solutions Vertragspartei bei der Erbringung der Dienstleistungen verursacht wurden.

9.2  Der Kunde verteidigt und hält die UL Solutions Vertragspartei und ihre verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Auftragsnehmer („UL Solutions Entschädigungsberechtigte“) auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche schadlos und entschädigt die Entschädigungsberechtigten der UL Solutions Vertragspartei für alle Verluste, die ihnen aufgrund von oder in Verbindung mit den Produkten, Waren oder Dienstleistungen des Kunden entstehen, die Gegenstand der vertraglich erbrachten Dienstleistungen sind, einschließlich Marketing- und Produkthaftungsansprüchen, die sich aus dem Projektergebnis ergeben oder anderweitig mit den Produkten, Waren und Dienstleistungen des Kunden in Verbindung stehen, die Gegenstand der vertraglich erbrachten Dienstleistungen sind.

10.  HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST, ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DER UL SOLUTIONS VERTRAGSPARTEI FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN ODER AUFWENDUNGEN JEGLICHER ART UND JEGLICHEN URSPRUNGS, DIE SICH AUS EINER VERTRAGSVERLETZUNG UND/ODER MANGELNDEM ANGEMESSENEM FACHKÖNNEN UND MANGELNDER ANGEMESSENER SORGFALT SEITENS DER UL SOLUTIONS VERTRAGSPARTEI ERGEBEN, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE ENTGELTE, DIE DIE UL SOLUTIONS VERTRAGSPARTEI FÜR DIE SPEZIFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN, DIE ZU SOLCHEN ANSPRÜCHEN GEFÜHRT HABEN, ERHALTEN HAT. DIE UL SOLUTIONS VERTRAGSPARTEI HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ANSPRÜCHE AUS INDIREKTEN SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, BESONDEREN SCHÄDEN, SCHADENERSATZ MIT ABSCHRECKENDER WIRKUNG ODER STRAFSCHADENSERSATZ JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF: ENTGANGENER GEWINN, VERLUST AN FIRMENWERT, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, VERLUST ZUKÜNFTIGER GESCHÄFTE ODER PRODUKTION, KÜNDIGUNG VON VERTRÄGEN, DIE DER KUNDE ABGESCHLOSSEN HAT, SOWIE ANDERE IMMATERIELLE VERLUSTE (AUCH DANN, WENN DIE UL SOLUTIONS VERTRAGSPARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE). DIE UL SOLUTIONS VERTRAGSPARTEI HAFTET DEM KUNDEN GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ANSPRÜCHE AUS VERLUSTEN, SCHÄDEN ODER AUFWENDUNGEN, ES SEI DENN, EIN SOLCHER ANSPRUCH WIRD GEMÄSS ABSCHNITT 13 (BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN) INNERHALB VON ZWÖLF MONATEN AB DEM DATUM, AN DEM DIE UL SOLUTIONS VERTRAGSPARTEI DIE DEM ANSPRUCH ZUGRUNDELIEGENDEN DIENSTLEISTUNGEN ERBRACHT HAT, ODER, IM FALLE EINER MUTMASSLICHEN NICHTERBRINGUNG, INNERHALB VON ZWÖLF MONATEN AB DEM DATUM, AN DEM DIESE DIENSTLEISTUNGEN HÄTTEN ERBRACHT WERDEN SOLLEN, GELTEND GEMACHT.

11.  Laufzeit und Kündigung. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben und vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts 11.5, bleibt der Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der Dienstleistungen oder bis zu seiner vorzeitigen Kündigung gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen in Kraft.

11.1   Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden.

11.2   Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag begeht und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei, in der die wesentliche Verletzung dargelegt wird, behebt. Die Stellung eines Insolvenzantrags oder eines ähnlichen Antrags auf Gläubigerschutz stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

11.3   Die UL Solutions Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde einen fälligen Betrag nicht bezahlt. Die UL Solutions Vertragspartei kann die Erbringung der Dienstleistungen bis zur Zahlung der geschuldeten oder fälligen Beträge aussetzen, ohne dass dies eine Haftung nach sich zieht oder ihr vertragliches Kündigungsrecht beeinträchtigt.

11.4   Bei Kündigung des Vertrags hat die UL Solutions Vertragspartei Anspruch auf vollständige Vergütung aller bis zum Datum der Kündigung erbrachten Dienstleistungen und aller anderen im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge, einschließlich aller anderen direkten Kosten und Aufwendungen, die der UL Solutions Vertragspartei im Zusammenhang mit der Kündigung entstanden sind.

11.5   Kündigung oder Verschiebung von Schulungsdienstleistungen. Umfasst das Angebot öffentliche oder private Schulungsdienstleistungen, so kann das Angebot zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kündigung oder Verschiebung von öffentlichen oder privaten Schulungsdienstleistungen, einschließlich Kündigungs- oder Verschiebungsentgelte, enthalten.

12.  Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Normenkollision.

13.  Beilegung von Streitigkeiten.

13.1   Alle Streitigkeiten, Ansprüche, Streitfragen, Fragen oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einem Angebot oder den Dienstleistungen ergeben, werden durch ein vertrauliches Schiedsverfahren endgültig beigelegt (mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen beschränkten Rechtsbehelfe). Das Schiedsverfahren wird in Chicago, Illinois, von der American Arbitration Association nach den zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden Regeln und Verfahren durchgeführt. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache vor einem von den Parteien gemeinsam gewählten Einzelschiedsrichter durchgeführt (oder, falls sich die Parteien nicht einigen können, vor einem vom Administrator ernannten Schiedsrichter).

13.2   Der Schiedsrichter wendet geltendes Recht an und ist nicht befugt, diesen Vertrag zu ändern; er ist verpflichtet, die Rechtswahl ohne Rücksicht auf die Grundsätze der Normenkollision anzuwenden. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist der verbindliche und endgültige Rechtsbehelf für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Eine Partei kann jedoch bei einem zuständigen Gericht einen Schiedsspruch, vorläufige Rechtsmittel für ein Schiedsverfahren oder eine einstweilige Verfügung beantragen, um eine Verletzung oder drohende Verletzung dieses Vertrags zu verhindern.

13.3   Lehnt eine Partei ein schriftliches finanzielles Angebot zur Beilegung einer Streitigkeit ab und erwirkt sie letztlich keinen Schiedsspruch, der über dieses Angebot hinausgeht, so haftet diese Partei für die angemessenen Anwalts- und Verfahrenskosten der anderen Partei, die nach Abgabe des Angebots entstanden sind (in diesem Fall hat die betreffende Partei keinen Anspruch auf Erstattung ihrer eigenen Anwalts- und Verfahrenskosten, die nach Abgabe des Angebots entstanden sind).

14.  Sonderbedingungen für bestimmte Gerichtsbarkeiten. Die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch die UL Solutions Vertragspartei unterliegt Sonderbedingungen für bestimmte Gerichtsbarkeiten.  Diese Bedingungen sind sorgfältig zu prüfen, da sie wesentliche Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Software Intensive Systems abändern.

15.  Öffentlichkeit. Sofern die UL Solutions Vertragspartei ihn nicht ausdrücklich schriftlich dazu bevollmächtigt hat, darf der Kunde die Namen, Abkürzungen, Symbole, Handelsmarken bzw. Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Domainnamen oder Unternehmenskennzeichen von UL Solutions und ihren verbundenen Unternehmen (zusammen die „Marken“) nicht verwenden.

16.  Abwerbeverbot. Während der Laufzeit der Verpflichtung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Abschluss der Dienstleistungen wird der Kunde Mitarbeiter der UL Solutions Vertragspartei, die direkt an der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden beteiligt waren, nicht aktiv abwerben.

17.  Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die auf Ursachen zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen und die aufgrund ihrer Natur für die betreffende Partei (oder Person) nicht vorhersehbar waren oder, wenn sie vorhersehbar waren, nicht durch angemessene Voraussicht oder Planung hätten vermieden oder verhindert werden können, einschließlich höherer Gewalt, Aufruhr, Feuer, Epidemien, innere Unruhen, Kriegshandlungen, Terroranschläge oder Ausfall der Energieversorgung („Höhere Gewalt“). Die Partei, die sich auf diese Bestimmung beruft, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich von dem Ereignis höherer Gewalt zu unterrichten und alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Leistungen nach diesem Vertrag schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Die Leistungsfrist gilt als um den Zeitraum verlängert, der dem durch die höhere Gewalt verursachten Zeitverlust entspricht. Werden die durch höhere Gewalt verursachten Verzögerungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eintritt der höheren Gewalt behoben, kann jede Partei diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

18.  Ausfuhrbeschränkungen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Dienstleistung (einschließlich der Projektergebnisse) Zugangs- und Ausfuhrkontrollen gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich der US-amerikanischen Export Administration Regulations, unterliegen kann. Eine Umleitung unter Missachtung der Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika ist untersagt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, weder direkt noch indirekt auf die Dienstleistung zuzugreifen, sie zu exportieren, zu importieren oder zu übertragen, und zwar weder in ein Land, an einen Endnutzer oder für eine Endnutzung, die nach geltendem Recht der Vereinigten Staaten verboten sind (einschließlich Ländern, gegen die die Regierung der Vereinigten Staaten oder die Vereinten Nationen ein Embargo verhängt haben). Ferner ist der Kunde verpflichtet, weder direkt noch indirekt auf die Dienstleistung zuzugreifen, sie zu exportieren, zu importieren, zu übertragen oder zu nutzen, wenn dies gegen die Gesetze oder Vorschriften einer anderen staatlichen Einrichtung verstößt, die für einen solchen Zugang, Export, Import, Übertragung oder Nutzung zuständig ist. Der Kunde erklärt, dass weder das United States Bureau of Industry and Export Administration noch eine sonstige Regierungsbehörde Sanktionen gegen ihn verhängt oder die Exportprivilegien des Kunden anderweitig ausgesetzt, widerrufen oder verweigert hat.

19.  Sonstige Bestimmungen.

19.1   Beziehung zwischen den Parteien. Die UL Solutions Vertragspartei ist ein unabhängiger Auftragnehmer und weder Angestellter noch Partner, Miturheber oder Joint-Venture-Partner des Kunden oder eines seiner verbundenen Unternehmen. Die vertraglichen Rechte und Rechtsbehelfe können nur von den Vertragsparteien geltend gemacht werden.

19.2   Abtretung. Der Kunde ist nicht berechtigt, vertragliche Rechte oder Verpflichtungen (kraft Gesetzes oder anderweitig) ohne die schriftliche Zustimmung der UL Solutions Vertragspartei an eine andere Person abzutreten oder zu übertragen. Die UL Solutions Vertragspartei kann durch schriftliche Mitteilung an den Kunden alle ihre vertraglichen Rechte und Pflichten an (i) ein verbundenes Unternehmen, (ii) einen Käufer aller oder im Wesentlichen aller ihrer Anteile oder Vermögenswerte oder (iii) einen Dritten abtreten, der an einer Fusion oder sonstigen Unternehmensumstrukturierung beteiligt ist, deren Bestandteil die abtretende Partei ist. Dieser Vertrag ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und ihnen gegenüber wirksam. Im Rahmen dieses Vertrags wird der Begriff „verbundenes Unternehmen“ wie folgt definiert:

19.2.1  In Bezug auf UL Solutions umfasst der Begriff die UL Solutions Inc. und alle Unternehmen, die sich direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle von UL Solutions Inc. befinden.

19.2.2  In Bezug auf den Kunden umfasst der Begriff ein Unternehmen, das sich direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befindet; dabei bedeutet „Kontrolle“ die Befugnis, die Geschäftsführung oder die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu bestimmen, und „Besitz“ das wirtschaftliche Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Aktien oder sonstigen Anteile des Unternehmens.

19.3  Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, ein Recht, einen Anspruch oder eine Bestimmung dieses Vertrags geltend zu machen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, diesen Anspruch oder diese Bestimmung. Jeder Verzicht bedarf der Schriftform und der Unterschrift der verzichtenden Partei. Ein solcher einmaliger Verzicht gilt nur für den betreffenden Fall und nur für den Zweck, für den er abgegeben wurde, und ist nicht als Verzicht für künftige Fälle auszulegen.

19.4  Änderungen. Dieser Vertrag kann nur durch eine schriftliche, von Verfahrensbevollmächtigten beider Parteien unterzeichnete Vereinbarung geändert werden.

19.5  Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtswidrig, undurchführbar oder nichtig sein oder für rechtswidrig, undurchführbar oder nichtig erklärt werden, so sind beide Parteien von allen Verpflichtungen entbunden, die sich aus dieser Bestimmung ergeben. Sind die übrigen Bedingungen oder das Angebot von einer solchen Erklärung oder Feststellung nicht betroffen und im Wesentlichen erfüllbar, so wird jede nicht betroffene Bestimmung im gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt.

19.6  Gesamtheit der Bedingungen. Dieser Vertrag stellt die gesamte und ausschließliche Abmachung zwischen den Parteien in Bezug auf die vertraglichen Dienstleistungen dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitig getroffenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen oder Absprachen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Vorgedruckte, zusätzliche oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, die in Angebotsanfragen des Kunden, Bestellungen, Rechnungen, Verkaufs- oder Marketingmaterialien, E-Mails, Annahmeerklärungen oder anderen Geschäftsdokumenten für Dienstleistungen oder Angebote enthalten sind, finden keine Anwendung und sind für die UL Solutions Vertragspartei in keiner Weise bindend. Änderungen, die nicht von der UL Solutions Vertragspartei vorgenommen oder von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden, werden von der UL Solutions Vertragspartei nicht anerkannt. Der Beginn der Leistungserbringung bedeutet nicht, dass die UL Solutions Vertragspartei solche Änderungen akzeptiert. Solche Änderungen sind vom Vertrag ausgeschlossen und stellen für die UL Solutions Vertragspartei keine verbindliche Vereinbarung dar.

19.7  Elektronische Signatur. Der Kunde stimmt der Verwendung elektronischer Dokumente und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit diesen und allen zukünftigen Dienstleistungen zu, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese elektronische Signatur und Offenlegungsmitteilung. Der Kunde verpflichtet sich außerdem sicherzustellen, dass eine solche Verwendung alle Anforderungen erfüllt, die wir an die Schriftform dieser Dokumente und ihres Inhalts stellen. Für den Erhalt von oder den Zugriff auf elektronische Dokumente und Aufzeichnungen benötigen Sie Folgendes: (i) ein internetfähiges Gerät, (ii) einen Internetbrowser, der die von der UL Solutions Vertragspartei geforderte Verschlüsselung unterstützt, und (iii) Software, mit der Sie Dateien im Portable Document Format („PDF“) und E-Mails empfangen und darauf zugreifen können. Zur Aufbewahrung von Dokumenten und Aufzeichnungen muss Ihr Gerät PDF-Dateien herunterladen und speichern können.

19.8  Fortbestand. Die nachfolgenden Bestimmungen bleiben auch bei Kündigung oder Ablauf des Vertrages in vollem Umfang in Kraft: Abschnitte 2 (Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen), 4 (Geistige Eigentumsrechte), 7 (Vertraulichkeit), 8 (Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse), 9 (Schadloshaltung), 10 (Haftungsbeschränkung), 11 (Laufzeit und Kündigung), 12 (Geltendes Recht), 13 (Beilegung von Streitigkeiten), 14 (Sonderbedingungen für bestimmte Gerichtsbarkeiten), 15 (Öffentlichkeit), 16 (Abwerbeverbot), 18 (Ausfuhrbeschränkungen) und 19 (Sonstige Bestimmungen).

19.9  Mitteilungen. Alle Mitteilungen an den Kunden haben persönlich, per Kurierdienst, per Post, per E-Mail oder per Fax an den Geschäftssitz des Kunden zu erfolgen. Alle Mitteilungen an die UL Solutions Vertragspartei haben persönlich, per Kurierdienst, E-Mail oder US-Post an UL LLC an folgenden Adressat zu erfolgen: General Counsel, 333 Pfingsten Road, Northbrook, Illinois, 60062, USA. Mitteilungen werden mit Erhalt wirksam. Der Kunde stellt außerdem eine Kopie per E-Mail an legal.notices@ul.com zur Verfügung.

Letzter Stand: 08/2024


SONDERBEDINGUNGEN FÜR BESTIMMTE GERICHTSBARKEITEN. SOFTWARE INTENSIVE SYSTEMS

Diese Sonderbedingungen für bestimmte Gerichtsbarkeiten ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Software Intensive Systems („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) in Bezug auf die folgenden Zuständigkeiten:

1.  China.

Die folgenden Bedingungen gelten, wenn (i) die Dienstleistungen von UL Standard and Technology Services Company Limited (oder einer anderen UL Solutions Vertragspartei mit Geschäftssitz in der Volksrepublik China) erbracht werden und (ii) der Kunde seinen Geschäftssitz in der Volksrepublik China hat:

A.  Abschnitt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China und wird nach deren Gesetzen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Normenkollision.

B.  Abschnitt 13.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Alle Streitigkeiten, Ansprüche, Streitfragen, Fragen oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einem Angebot oder den Dienstleistungen ergeben, werden durch ein vertrauliches Schiedsverfahren endgültig beigelegt (mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen beschränkten Rechtsbehelfe). Das Schiedsverfahren wird in Peking von der China International Economic and Trade Arbitration Commission nach den zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden Regeln und Verfahren durchgeführt. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache vor einem von den Parteien gemeinsam gewählten Einzelschiedsrichter durchgeführt (oder, falls sich die Parteien nicht einigen können, vor einem vom Administrator ernannten Schiedsrichter).

Die folgenden Bedingungen gelten, wenn (i) die Dienstleistungen von UL Standard and Technology Services Company Limited (oder einer anderen UL Solutions Vertragspartei mit Geschäftssitz in der Volksrepublik China) erbracht werden und (ii) der Kunde seinen Geschäftssitz nicht in der Volksrepublik China hat:

A.  Abschnitt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Republik Singapur und wird nach deren Gesetzen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze der Normenkollision.

B.  Abschnitt 13.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Alle Streitigkeiten, Ansprüche, Streitfragen, Fragen oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einem Angebot oder den Dienstleistungen ergeben, werden durch ein vertrauliches Schiedsverfahren endgültig beigelegt (mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen beschränkten Rechtsbehelfe). Das Schiedsverfahren wird in Singapur durch das Singapore International Arbitration Centre nach den zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden Regeln und Verfahren durchgeführt. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache vor einem von den Parteien gemeinsam gewählten Einzelschiedsrichter durchgeführt (oder, falls sich die Parteien nicht einigen können, vor einem vom Administrator ernannten Schiedsrichter).
2.    Deutschland. Die folgenden Bedingungen gelten, wenn die Dienstleistungen von Kugler Maag Cie GmbH oder UL Method Park GmbH (oder einer anderen UL Solutions Vertragspartei mit Geschäftssitz in Deutschland) erbracht werden:

A.  Abschnitt 10 der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

10.  Haftungsbeschränkung.

10.1  Die UL Solutions Vertragspartei ist in den folgenden Fällen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen schadensersatzpflichtig:

i.  Vorsatz.

ii.  Grobe Fahrlässigkeit.

10.2  Die Schadensersatzhaftung der UL Solutions Vertragspartei für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist beschränkt Schäden, die aus dem Verstoß gegen folgende Verpflichtungen entstehen:

i.  Schäden aus der Verletzung wesentlicher Verpflichtungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks mit dem Kunden gefährdet.

ii.  Schäden aus der Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung der UL Solutions Vertragspartei für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Vorbehaltlich Abschnitt 10.4 ist jede weitere Haftung der UL Solutions Vertragspartei für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.3  Tritt einer der in Abschnitt 10.2 beschriebenen Fälle ein, so gilt Folgendes:

i.  Die Gesamthaftung der UL Solutions Vertragspartei ist auf die Höhe der Entgelte beschränkt, die in den  zwölf (12) Monaten vor dem Anspruch im Rahmen des entsprechenden Vertrags an UL Solutions gezahlt wurden.

ii.  Die UL Solutions Vertragspartei haftet nicht für entgangenen Gewinn.

10.4  Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle Ansprüche auf Schadenersatz, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Ansprüchen auf Schadenersatz bei:

i.  Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

ii.  Arglistig verschwiegenen Mängeln.

iii.  Übernahme einer Gewährleistung (in diesem Fall haftet die UL Solutions Vertragspartei im Umfang der übernommenen Gewährleistung).

iv.  Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder andere zwingend erforderliche gesetzliche Vorschriften.

10.5  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche auf Schadenersatz gegen die gesetzlichen Vertreter/Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der UL Solutions Vertragspartei.

B.  Abschnitt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und ohne Verweis auf die Grundsätze der Rechtswahl.

C.  Abschnitt 13.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Alle Streitigkeiten, Ansprüche, Streitfragen, Fragen oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einem Angebot oder den Dienstleistungen ergeben, werden durch ein vertrauliches Schiedsverfahren endgültig beigelegt (mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen beschränkten Rechtsbehelfe). Das Schiedsverfahren wird in Zürich, Schweiz, von der Internationalen Handelskammer nach den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Regeln und Verfahren durchgeführt. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache vor einem von den Parteien gemeinsam gewählten Einzelschiedsrichter durchgeführt (oder, falls sich die Parteien nicht einigen können, vor einem vom Administrator ernannten Schiedsrichter).

 

UL Solutions bietet Unternehmen aus verschiedenen Branchen umfassende Dienstleistungen an. Dazu gehören Zertifizierungen, Tests, Inspektionen, Assessments, Verifizierungen und Beratungsdienste. Um Interessenkonflikte zu verhindern, zu erkennen und zu vermeiden und um unsere Marke und die Marken unserer Kunden zu schützen, hat UL Solutions Verfahren zur Erkennung und Handhabung potenzieller Interessenkonflikte eingeführt. Damit wollen wir sicherstellen, dass unsere Konformitätsassessments objektiv bleiben.