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Eine Untersuchung, die erforscht, wie Menschen gefühls- und verstandsmäßig die Produkte wahrnehmen, die sie herstellen oder verbrauchen, welche Rolle dies bei der Entwicklung des globalen Handels spielt und wie sich dies darauf auswirkt, wie Produkte entwickelt, gefertigt, verkauft und bereitgestellt werden.
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UL freut sich, die New Science vorzustellen: eine einflussreiche Initiative, die aufzeigt, mit welchen wichtigen Maßnahmen wir für mehr Sicherheit in der Welt sorgen – durch fundamentale Entdeckungen, Testmethoden, Software und Normen in drei Anfangsbereichen.
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UL ist ein globales und unabhängiges Unternehmen der Sicherheitswissenschaft mit Kompetenz in fünf strategischen Branchen.

Wir bieten Fachkompetenz in verschiedenen Industriezweigen, die es unseren Kunden ermöglicht, sich am Weltmarkt zu behaupten.

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Rahmendienstleistungsvereinbarung

Die Bedingungen dieser globalen Rahmendienstleistungsvereinbarung (Global Services Agreement, „GSA") treten am [DATUM EINFÜGEN] („Wirksamkeitsdatum") in Kraft und gelten für alle Dienstleistungen, die [NAME DES KUNDEN EINFÜGEN] („Kunde", „Sie" oder „Ihnen") gegenüber von der UL-Gesellschaft zu erbringen sind, auf die in einem Angebot oder einer Projektbestätigung verwiesen bzw. die dort genannt wird („UL-Vertragspartei", „wir" oder „uns"). Die „UL-Vertragspartei" und der „Kunde" können gemeinsam als „Parteien" oder jeweils einzeln als „Partei" bezeichnet werden. Ihr Hauptgeschäftssitz befindet sich in [ADRESSE, STADT, BUNDESLAND, PLZ, PROVINZ/LAND].

„UL-Gesellschaft" bezeichnet eine UL-Vertragspartei oder eine Rechtsperson, die von der betreffenden UL-Vertragspartei kontrolliert wird, diese kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht, und „UL-Gesellschaften" bezeichnet alle solche Gesellschaften in Form einer Zusammenfassung. „Kontrolle" bezeichnet das direkte oder indirekte Innehaben der Berechtigung, das Management und die Politik einer Rechtsperson zu steuern oder die entsprechende Steuerung zu veranlassen, gleich ob durch das Halten von mehr als 50 % der Anteile an der betreffenden Rechtsperson, durch vertragliche Regelungen oder andere Mechanismen.

1.     Dienstleistungen. Der Begriff „Dienstleistung(en)" bezeichnet die Dienstleistungen, die in Angeboten oder Projektbestätigungen aufgeführt sind, welche aufgrund ihrer Bedingungen diese GSA zu ihrem Bestandteil machen. Jede Dienstleistungsart hat ihre eigenen spezifischen zusätzlichen Anforderungen („Dienstleistungsbedingungen"), die wir von Zeit zu Zeit ändern können. Jede Änderung erlangt fortwirkend vom Zeitpunkt, zu dem die Änderungen auf der im nächsten Satz genannten Website erfolgten, ihre Gültigkeit. Diese können unter www.ul.com/ServiceTerms eingesehen werden und sind auf Anfrage in gedruckter oder elektronischer Form erhältlich. Großgeschriebene, in dieser GSA benutzte, jedoch nicht definierte Begriffe haben dieselbe Bedeutung, die ihnen in den jeweiligen Dienstleistungsbedingungen zuerkannt wird.

2.     Dienstleistungsvereinbarungen. Eine Vereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen („Dienstleistungsvereinbarung") kommt zustande durch: (i) Ihre Annahme eines von uns oder in unserem Auftrag vorgelegten, schriftlichen Angebots (einschließlich per E-Mail), Dienstleistungen zu erbringen (ein „Angebot"), (ii) die Ausstellung einer schriftlichen Annahme (einschließlich per E-Mail) Ihrer Bestellung durch uns oder in unserem Auftrag (eine „Projektbestätigung") oder (iii) Ihre schriftliche oder mündliche Anforderung von Dienstleistungen und den Beginn der Leistungserbringung durch uns, sofern weder ein Angebot noch eine Projektbestätigung ausgestellt wird. Was Anschluss-Dienstleistungen angeht, besteht das entsprechende Anschluss-Dienstleistungsverfahren in unserem Angebot an alle Abonnenten für Anschluss-Dienstleistungen, gleich welcher Abonnent das Angebot erhält, wobei die Annahme (in der in den Anschluss-Dienstleistungsbedingungen festgelegten Art und Weise) eines Angebots für Anschluss-Dienstleistungen durch einen beliebigen Abonnenten alle anderen Abonnenten bindet und Ihre Dienstleistungsvereinbarung für Anschluss-Dienstleistungen zustande kommen lässt. Die Begriffe „Abonnenten", „Anschluss-Dienstleistungen" und „Anschluss-Dienstleistungsverfahren" werden in den Anschluss-Dienstleistungsbedingungen definiert. Jede Dienstleistungsvereinbarung macht sowohl die jeweiligen Dienstleistungsbedingungen, die sich an dem Tag in Kraft befinden, an dem die Dienstleistungsvereinbarung entsteht, als auch diese GSA zu ihrem Bestandteil.

Es können mehr als eine Dienstleistungsvereinbarung zustande kommen, die jeweils die Bedingungen dieser GSA zu ihrem Bestandteil machen. Wenn Sie mehr als eine Dienstleistung im Rahmen getrennter Angebote oder Projektbestätigungen erhalten, ist es denkbar, dass Ihre Dienstleistungsvereinbarungen mit verschiedenen UL-Vertragsparteien geschlossen worden sind, die in jedem Angebot oder in jeder Projektbestätigung genannt werden.

3.     Terminplanung, Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen. Alle für Dienstleistungen angebotene Preisgestaltungen und Lieferzeitpunkte sind nur Schätzwerte und können von uns nach Ihrer Benachrichtigung entsprechend den Anforderungen des spezifischen Projekts geändert werden. Bevor wir mit den Dienstleistungen beginnen, verlangen wir von Ihnen die Stellung einer Kaution (die auf den Gesamtpreis angerechnet wird). Sie sind verpflichtet, unsere Gebühren und zugehörigen Aufwendungen umgehend nach Erhalt einer Rechnung zu zahlen. Abgesehen von Steuern, die nach den Nettoeinkünften einer UL-Gesellschaft bemessen werden, sind Sie auch für alle Steuern, Gebühren oder Abgaben verantwortlich, die gegebenenfalls von staatlichen Behörden erhoben werden („Steuern") und mit einer Dienstleistungsvereinbarung zusammenhängen. Wir sind berechtigt, solche Steuern unseren Rechnungsbeträgen hinzuzufügen und von Ihnen einzuziehen. Sie dürfen keine Bank- bzw. Überweisungsgebühren oder andere Aufrechnungsbeträge in Abzug bringen. Wir sind berechtigt, auf alle offenstehenden Salden Zinsen von 1 % pro Monat (12 % pro Jahr) oder zum höchsten, gesetzlich zulässigen Zinssatz - wobei der niedrigere Satz maßgeblich ist - ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zu berechnen. Sie verpflichten sich, bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung alle angemessenen Einzugskosten, insbesondere Anwaltsgebühren, zu bezahlen. Wenn Rechnungen nicht bei Fälligkeit bezahlt werden, behalten wir uns vor, Dienstleistungen für Sie abzulehnen oder rückgängig zu machen.

4.     Ihre Informationen. Sie sichern zu und garantieren, dass alle uns oder einer anderen UL-Gesellschaft von Ihnen bzw. in Ihrem Auftrag überlassenen Informationen und/oder Daten („Ihre Informationen") vollständig und korrekt sind, und dass Sie bei deren Überlassung an uns alle einschlägigen Datenschutzgesetze befolgen, und bestätigen, dass wir uns auf diese Informationen verlassen und sie verarbeiten können, wenn wir Ihnen Dienstleistungen erbringen. Sie sichern außerdem zu und garantieren, dass alle Ihre Informationen entweder in Ihrem Eigentum stehen oder an Sie lizenziert worden sind und keine Rechte an fremdem geistigem Eigentum verletzen. Falls Ihre Informationen fehlerhaft sind, haften wir nicht für die Durchführung oder angebliche Nichterfüllung der Dienstleistungen. Sie stimmen zu, dass wir dazu berechtigt sind, Ihre Informationen (in dem durch geltende Gesetze und vertragliche Verpflichtungen zulässigen Umfang) an andere UL-Gesellschaften, Subunternehmer oder Dritte weiterzugeben, um es uns zu ermöglichen: (i) die Dienstleistungen zu erbringen, (ii) Umfragen zu Urteilen über uns und unsere Dienstleistungen sowie deren Verbesserung zu veranstalten, (iii) Ihnen zusätzliche Informationen über unsere Dienstleistungen anzubieten, oder (iv) im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu agieren.

5.     Vertrauliche Informationen. Jede Partei erkennt an, dass sie in Verbindung mit den Dienstleistungen Zugriff auf vertrauliche oder urheberrechtlich geschützte Informationen oder Materialien Dritter („vertrauliche Informationen") hat oder diese anderweitig erhält oder Einsicht darin nimmt. Vertrauliche Informationen umfassen: (a) Geschäfts- und Marketingpläne und finanzielle Informationen; (b) Pläne, Entwürfe, Skizzen und Prototypen für Produkte und Dienstleistungen; (c) verfahrenstechnische und technische Informationen wie Software, Testverfahren und -methoden, Daten sowie Testgeräte und -vorrichtungen; (d) Geschäftsgeheimnisse; und (e) Informationen in Bezug auf Kunden, Geschäftspartner oder Tochtergesellschaften der offenlegenden Parteien und deren Produkte oder Dienstleistungen. Zu den vertraulichen Informationen gehören jedoch nicht Informationen oder Materialien, die: (i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind; (ii) öffentlich verfügbar sind oder werden, insofern dies nicht durch Handlungen oder Versäumnisse seitens der empfangenden Partei geschieht; oder (iii) im Nachhinein durch die empfangende Partei über andere Quellen erworben werden, die nicht gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen verstoßen. Jede Partei stimmt zu, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei weder vollständig noch teilweise offenzulegen, weiterzugeben, zu verwenden, durch Reverse Engineering zu entschlüsseln oder anderweitig verfügbar zu machen, insofern dies nicht für die UL-Gesellschaften oder ihre Subunternehmer erforderlich ist, um die Dienstleistungen zu erbringen. Jede Partei stimmt zu, alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit dem gleichen Maß an Sorgfalt zu behandeln, die sie aufwendet, um ihre eigenen vertraulichen Informationen zu schützen, in jedem Fall jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt. Wir sind berechtigt, Ihre vertrauliche Informationen offenzulegen: (i) gegenüber anderen UL-Gesellschaften, Vertretern und Subunternehmern in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen; (ii) wenn dies nach unserem Ermessen im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt; (iii) diese aufgrund einer Verfügung oder Anweisung einer Justiz-, Aufsichts- oder Akkreditierungsbehörde vorgelegt werden müssen oder (iv) dies aufgrund eines Gewohnheitsrechts oder einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. Jede Partei stimmt zu, auf Verlangen der offenlegenden Partei alle vertraulichen Informationen mit Ausnahme einer ausschließlich zum Zwecke der Dokumentation oder Akkreditierung zurückbehaltenen Kopie auf eigene Kosten und nach den Anweisungen der offenlegenden Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Jede offenlegende Partei bleibt exklusiver Eigentümer aller Rechte, Titel und Ansprüche an ihren vertraulichen Informationen.

6.     Proben. Wenn Dienstleistungen die Untersuchung von Proben voraussetzen, haben Sie repräsentative Proben auf eigenen Kosten an uns zu versenden. Nach Abschluss der Untersuchung können die betreffenden Proben vernichtet werden, sofern keine anderen Absprachen für deren Rückgabe auf Ihre Kosten in schriftlicher Form getroffen werden. Beim Versand, beim Testen und beim Vorbereiten von Proben können Proben beschädigt oder vernichtet werden, weshalb Sie sich verpflichten, keine UL-Gesellschaft für solche Beschädigungen oder Vernichtungen in Anspruch zu nehmen.

7.     Unterauftragsvergabe. Sie sind damit einverstanden, dass wir Dienstleistungen per Unterauftrag an jede UL-Gesellschaft oder andere Dritte je nach unseren Erfordernissen vergeben können. Wir schreiben als Bedingung eines Nebenvertrags vor, dass der Subunternehmer unsere geltenden Qualifikationsanforderungen, insbesondere unsere Geheimhaltungsverpflichtung, erfüllt. UL übernimmt die Haftung für Verstöße gegen diese Vereinbarung, die durch ihre Subunternehmer begangen werden.

8.     UL-Namen oder Marken. Eine oder mehrere UL-Gesellschaften sind die Besitzer von Rechten an einer Familie von Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Gütezeichen, Handelsnamen, Logos, Domainnamen, Unternehmenskennzeichnungen und weiteren Rechten am geistigen Eigentum, die „UL", „Underwriters Laboratories" sowie davon abgeleitete Variationen und Formen enthalten oder umfassen (zusammengefasst als „Marken" bezeichnet). Abgesehen von Ihren Rechten, die Ihnen ausdrücklich in einer Dienstleistungsvereinbarung eingeräumt werden, stehen Ihnen keinerlei Rechte an den Marken zu. Sie sind verpflichtet, mit den UL-Gesellschaften bei der Aufrechterhaltung, Erneuerung und Durchsetzung sowie beim Schutz der Marken zu kooperieren. Sie verpflichten sich, die Marken oder das Eigentum der UL-Gesellschaften an diesen weder direkt noch indirekt anzufechten. Sie sind nicht berechtigt, eine der Marken oder zum Verwechseln ähnliche Marken an irgendeinem Ort auf der Welt zu registrieren. Sie stimmen zu, uns umgehend zu benachrichtigen, wenn Ihnen Fälle von Verstößen oder Missbrauch im Zusammenhang mit einer der Marken oder Fälle von konfliktären Handelsmarken, Dienstleistungsmarken oder Gütezeichen bekannt werden. Sie bestätigen, dass jede missbräuchliche Verwendung der Marken oder von Rechten am geistigen Eigentum anderer UL-Gesellschaften zu irreparablen Schäden führt, die nicht nur in Geld ersetzt werden können. Eine Dienstleistungsvereinbarung kann zusätzliche Verpflichtungen hinsichtlich der Marken enthalten.

9.     Ausfuhrkontrolle. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie (i) keine der UL-Gesellschaften dazu veranlassen, Ausfuhr-, Handels- oder andere Gesetze zu wirtschaftlichen Sanktionen zu verletzen, (ii) uns umgehend unterrichten, wenn Technologien Teil eines Projekts sind, die staatlichen Kontrollen einschließlich unter anderem US-Ausfuhrkontrollen unterliegen, und uns umgehend alle Informationen vorlegen, die zur Einhaltung dieser Kontrollvorschriften erforderlich sind, und (iii) die Zahlungen an uns für nach einer Dienstleistungsvereinbarung erbrachte Dienstleistungen mit Mitteln ausführen, die unter Einhaltung geltender Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und weiteren gesetzwidrigen Aktivitäten erworben werden, zu denen unter anderem diejenigen Gesetze gehören, die in den USA gelten, und durch Finanzinstitute und Konten fließen, die ebenfalls den vorstehenden Gesetzen entsprechen.

10.  Rechtsbehelfe für Kunden. Wir stellen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den allgemein für Unternehmen zur Konformitätsbewertung geltenden beruflichen Verhaltensstandards bereit und wir haften ausschließlich für die Anwendung der angemessenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei der Erbringung der Dienstleistungen. Für den Fall, dass eines der in Abschnitt 19 bezeichneten Gerichte feststellt, dass wir diese Verhaltensnormen bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht eingehalten haben, und dass diese Nichteinhaltung zu einem Schaden bei Ihnen geführt hat, ersetzen wir Ihnen einen solchen direkten Schaden; hierbei GILT JEDOCH, dass der Schadensersatzbetrag nicht die Gebühren überschreitet, die Sie uns für den spezifischen Teil der Dienstleistungen gezahlt haben, der Ihnen den Schaden in direkter Form zugefügt hat, und dass wir Ihnen unter keinen Umständen für beiläufig eingetretene bzw. Folgeschäden oder Schadenersatz mit Strafcharakter haften. SOWEIT IN DIESEM ABSCHNITT 10 NICHTS ANDERES FESTGELEGT WIRD, ÜBERNIMMT UL IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN KEINERLEI GEWÄHR, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, INSBESONDERE JEGLICHE „STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT" BZW. „EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK". Im Sinne dieses Abschnitts 10 und der Abschnitte 11, 12 und 19, umfasst der Begriff „Dienstleistungen" außerdem die Konzeption, Entwicklung, Bekanntmachung, Berichterstellung, Veröffentlichung, Veränderung, Zurücknahme, Interpretation, Nutzung bzw. Anwendung von Prüfnormen oder -anforderungen zu einem beliebigen Zeitpunkt durch eine beliebige UL-Gesellschaft. Sämtliche Einschränkungen und Ausschlüsse von Haftung sind im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig.

11. ANSPRÜCHE DRITTER. SIE STIMMEN ZU, ALLE UL-GESELLSCHAFTEN UND DEREN TREUHÄNDER, DIREKTOREN, FÜHRUNGSKRÄFTE, MITARBEITER, GESELLSCHAFTER, VERBUNDENE UNTERNEHMEN, VERTRETER UND UNTERAUFTRAGNEHMER (JEWEILS „ZU ENTSCHÄDIGENDE PARTEI") FÜR ALLE VERLUSTE ODER AUFWENDUNGEN (EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM ANGEMESSENER ANWALTSGEBÜHREN) ZU ENTSCHÄDIGEN UND VON DER ENTSPRECHENDEN HAFTUNG FREIZUSTELLEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT ALLEN ANSPRÜCHEN ENTSTEHEN, DIE VON DRITTEN GELTEND GEMACHT WERDEN UND DIE MIT DEM DESIGN, DEN TESTS ODER DEN VON IHNEN VORGELEGTEN DATEN ODER DER HERSTELLUNG, VERMARKTUNG ODER DEM VERKAUF IHRER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN (EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM IHRER VERWENDUNG DER HIER GEGENSTÄNDLICHEN MARKEN) ODER MIT DEN GEGENSTÄNDLICHEN DIENSTLEISTUNGEN IN ZUSAMMENHANG STEHEN, ES SEI DENN DIESE ENTSTEHEN ALLEINE DURCH DIE FAHRLÄSSIGKEIT EINER ZU ENTSCHÄDIGENDEN PARTEI. WIRD EINE ZU ENTSCHÄDIGENDE PARTEI GEGENSTAND EINES ANSPRUCHS DRITTER, SO HAT DIE ZU ENTSCHÄDIGENDE PARTEI DAS RECHT, MIT IHRER ZUSTIMMUNG, DIE NICHT UNANGEMESSEN VERWEIGERT ODER HINAUSGEZÖGERT WERDEN DARF, SICH AUF IHRE KOSTEN MIT EINEM RECHTSBEISTAND EIGENER WAHL ZU VERTEIDIGEN.

12. Freistellung und Verzicht. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG VERZICHTEN SIE AUF DIE GELTENDMACHUNG BZW. EINLEITUNG ALLER VERBINDLICHKEITEN, ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN, RECHTSVERFAHREN ODER KLAGERECHTE GEGENÜBER ALLEN UL-GESELLSCHAFTEN UND DEREN TREUHÄNDERN, DIREKTOREN, FÜHRUNGKRÄFTEN, MITARBEITERN, GESELLSCHAFTERN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERTRETERN UND UNTERAUFTRAGNEHMERN WEGEN BEHAUPTETER VERLUSTE, SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN UND STELLEN DEN VORGENANNTEN PERSONENKREIS VON DER ENTSPRECHENDEN HAFTUNG FREI, SOWEIT ES NICHT UM SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN UNS NACH ABSCHNITT 10 GEHT. DIESE FREISTELLUNG UND VERZICHTSERKLÄRUNG ERFASSEN ALLE ANSPRÜCHE, DIE AUS UNERLAUBTER HANDLUNG SOWIE IN ANWENDUNG EINZEL- ODER BUNDESSTAATLICHER GESETZE ENTSTEHEN UND IN IRGENDEINER WEISE EINE FOLGE DER DIENSTLEISTUNGEN ODER DER ERFÜLLUNG BZW. BEHAUPTETEN NICHTERFÜLLUNG IM RAHMEN VON DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNGEN SIND ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.

13. Unsere Funktionen. Sie erkennen an und bestätigen, dass wir keine Entwickler, Hersteller, Vermarkter, Verkäufer, Fürsprecher, Garanten oder Versicherer Ihrer Produkte oder Systeme jeglicher Art sind. Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistungen übernehmen wir keine Verpflichtungen einschließlich jeglicher Art von Sorgfaltspflichten gegenüber Ihnen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Design und den Tests von bzw. durch Organisationen, bei denen es sich nicht um ein UL-Gesellschaft handelt, oder im Zusammenhang mit der Herstellung, Vermarktung bzw. dem Verkauf von Produkten oder Systemen, die Sie uns für Zwecke der Dienstleistungen übergeben, und schließen hiermit solche Verpflichtungen aus. Sie stimmen zu, dass: (a)unsere Erbringung von Dienstleistungen nicht zum Ziel hat, Ihre Untersuchung und Tests solcher Produkte oder Systeme überflüssig zu machen, (b)wir aus Anlass der Ausführung von Dienstleistungen nicht Ihnen obliegende Pflichten übernehmen, das Design solcher Produkte oder Systeme entweder vor oder nach Herstellung oder Verkauf zu untersuchen oder zu testen, (c)wir die Sicherheit oder Leistungsfähigkeit solcher Produkte oder Leistungen weder befürworten noch garantieren und (d)wir bei der Erbringung von Dienstleistungen keine Informationen zu Ihrer Orientierung und für Zwecke der Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit liefern.

14. Unsere Unterlagen. Wir behalten das gesamte Eigentum sowie alle Rechte, Titel und Ansprüche an bzw. auf alle Berichte, Verfahren, Daten, Berechnungen, Vermerke oder andere Materialien gleich in welcher Form, die von einer UL-Gesellschaft konzipiert, erstellt, entwickelt oder erzeugt werden („UL-Unterlagen"). Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung UL-Unterlagen durch irgendein Medium, in Papierform oder in elektronischer Form an Dritte weiterzugeben. Dem Vorgenannten unbeschadet sind Sie berechtigt, UL-Berichte in ihrer Gesamtheit intern zu verbreiten und an Aufsichtsbehörden weiterzugeben, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Diese Berichte müssen den folgenden Vermerk enthalten: „UL LLC räumt dem vorstehend genannte Unternehmen das Recht zur Vervielfältigung dieses Berichts, solange diese in ihrer Gesamtheit vervielfältigt werden." UL-Berichte dürfen unter keinen Umständen auf Ihrer Internet-Website eingestellt werden.

15.  Abtretung. Sie dürfen keine Rechte oder Verpflichtungen aus einer Dienstleistungsvereinbarung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an eine andere Person abtreten. Dagegen sind wir nach vorheriger Mitteilung an Sie berechtigt, eine Dienstleistungsvereinbarung oder eines unserer Rechte bzw. eine unserer Verpflichtungen aus einer Dienstleistungsvereinbarung an jede andere UL-Gesellschaft abzutreten.

16.  Kündigung. Soweit keine anderen Festlegungen in den Dienstleistungsbedingungen getroffen sind, dauert eine Dienstleistungsvereinbarung so lange, bis sie von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber der anderen Partei in schriftlicher Form gekündigt wird. Für den Fall, dass Sie gegen wesentliche Bestimmungen einer Dienstleistungsvereinbarung mit uns oder eine anderen UL-Gesellschaft verstoßen, können wir die betreffende oder alle Dienstleistungsvereinbarungen mit sofortiger Wirkung kündigen. Ihr Unterlassen oder Unvermögen der Zahlung Ihrer Verbindlichkeiten und der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen im normalen Geschäftsablauf sowie die Stellung von Konkursanträgen oder vergleichbarer Anträge auf Schutz vor Gläubigern werden als wesentliche Verstöße gegen alle Dienstleistungsvereinbarungen durch Sie betrachtet. Bei Einreichung der Kündigung der Dienstleistungsvereinbarung unternehmen wir sofortigen Schritte zur umgehenden Einstellung der Dienstleistungen. Im Falle einer Kündigung haben wir das Anrecht auf die vollständige Vergütung aller bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch uns erbrachten Dienstleistungen oder sonstiger gemäß der Dienstleistungsvereinbarung fälliger Beträge, einschließlich sonstiger direkter Kosten und Aufwendungen, die uns in Verbindung mit der Kündigung angefallen sind.

17.  Drittbegünstigte. Alle weiteren UL-Gesellschaften einschließlich UL LLC sind als Drittbegünstigte bezüglich jeder einzelnen Dienstleistungsvereinbarung für Zwecke der Geltendmachung aller Regelungen der Dienstleistungsvereinbarungen mit Ausnahme derjenigen Regelungen vorgesehen, die das Recht zum Bezug der Einkünfte aus den Dienstleistungen erzeugen. Abgesehen von der vorstehenden Bestimmung ist es die Absicht beider Parteien, dass keine Bestimmung einer Dienstleistungsvereinbarung in irgendeiner Weise irgendeinen Dritten begünstigt oder irgendeinem Dritten Rechte oder Rechtsbehelfe verschafft.

18.  Verzicht oder Änderung. Das Unterlassen einer Partei, auf der Erfüllung einer Bedingung einer Dienstleistungsvereinbarung zu bestehen, stellt keinen Verzicht auf Rechte oder einen Verzicht auf ein Recht auf spätere Erfüllung der betreffenden Bedingung dar. Ein Verzicht auf eine Bedingung einer Dienstleistungsvereinbarung oder eine Änderung einer solchen Bedingung ist nur dann wirksam, wenn dies mithilfe eines Schriftstücks erfolgt, das von den bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet ist.

19.  Streitschlichtung. Jede Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit - außer bei Nichtbegleichung von Gebühren - zu dieser GSA, einer nach dieser GSA eingegangenen Dienstleistungsvereinbarung oder Dienstleistungen, die im Rahmen einer solchen Dienstleistungsvereinbarung erbracht werden, wird durch ein vertrauliches und verbindliches Schiedsverfahren geschlichtet, das vom Internationalen Zentrum der amerikanischen Schiedsgerichtskammer für Streitschlichtung (International Centre for Dispute Resolution of the American Arbitration Association, „AAA") nach den kommerziellen Schiedsgerichtsregeln der AAA sowie den Verfahren für umfangreiche und komplexe kommerzielle Streitigkeiten geführt wird. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Chicago, Illinois, wobei folgende Ausnahmen bestehen: (i) wenn sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Europa befindet, ist der Sitz London, Großbritannien, und (ii) wenn sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Asien, Australien oder Neuseeland befindet, ist der Sitz Singapur, Republik Singapur. Das Schiedsverfahren wird vor einem aus drei (3) Schiedsrichtern bestehenden Ausschuss durchgeführt. Bei den Schiedsrichtern muss es sich um Personen mit substantieller unternehmens- und handelsrechtlicher Erfahrung von mindestens fünfzehn (15) Jahren im rechtlichen Umfeld von Unternehmen oder Gerichten handeln. Der Schiedsgerichtsausschuss wird wie folgt bestimmt: Die Parteien fordern eine Liste von zehn (10) Schiedsrichtern an, die aus dem AAA-Ausschuss kommerzieller Schiedsrichter abgeleitet wird (die in den AAA-Verfahren für umfangreiche und komplexe kommerzielle Streitigkeiten erfahren und damit vertraut sind). Aus dieser Liste bestimmen beide Parteien je einen Schiedsrichter. Nachdem sie von ihrer Entsendung in den Ausschuss benachrichtigt worden sind, einigen sich diese zwei (2) Schiedsrichter auf einen dritten Schiedsrichter aus der Liste der zehn (10) Kandidaten, der zum Ausschussvorsitzenden bestimmt wird. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist endgültig. Die Entscheidung der Mehrheit der Schiedsrichter bildet die Entscheidung des Ausschusses. Die Schiedsrichter verfügen nicht über die Befugnis, Bedingungen dieser GSA oder einer nach dieser GSA eingegangenen Dienstleistungsvereinbarung hinzuzufügen, zu ändern oder außer Betracht zu lassen, Ansprüche auf Ersatz beiläufig entstandenen bzw. Folgeschadens oder Schadenersatz mit Strafcharakter (einschließlich unter anderem wegen entgangener Nutzung, ungerechtfertigter Bereicherung und/oder entgangenen Gewinns) zuzuerkennen oder die in vorangehendem Abschnitt 10 vorgesehenen Abhilfen oder die in den Abschnitten 10 und 12 beschriebenen Haftungsbeschränkungen sowie Freistellungen und Verzichtserklärungen zu überschreiten bzw. aufzuheben. Die Entscheidung des Ausschusses ist verbindlich und kann von einem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Das Schiedsverfahren ist der abschließende Rechtsbehelf für jede Streitigkeit zwischen den Parteien, die aus dieser GSA oder einer nach dieser GSA eingegangenen Dienstleistungsvereinbarung entsteht, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass keine der Bestimmungen hierin es einer Partei verwehrt, in einem ordentlichen Gericht eine Verfügung in Form eines Unterlassungsanspruchs (in Ergänzung anderer Abhilfen) zu beantragen, um eine missbräuchliche oder widerrechtliche Verwendung ihrer Marken, vertraulichen oder geschützten Informationen oder die Verletzung ihres geistigen Eigentums zu unterbinden oder zu verhindern. Alle Schiedsverfahren werden in englischer Sprache abgehalten.

20.  Benachrichtigung. Alle an Sie zu erfolgenden Benachrichtigungen müssen persönlich oder per Kurierdienst, Postversand, E-Mail oder Fax an Ihrem Hauptgeschäftssitz übergeben werden. Alle an uns oder eine andere UL-Gesellschaft gerichteten Benachrichtigungen haben durch eigenhändige Übergabe, Kurierdienst, E-Mail, per Post oder Fax an UL LLC, Attention: General Counsel, 333 Pfingsten Road, Northbrook, Illinois, 60062, USA zu erfolgen. Die Mitteilungen werden mit Zugang wirksam.

21.  Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung einer Dienstleistungsvereinbarung für ungültig, nichtig oder undurchsetzbar erklärt wird, hat dies keine Auswirkungen auf den verbleibenden Teil der Dienstleistungsvereinbarung, und jede der verbleibenden Bestimmungen der Dienstleistungsvereinbarung bleibt gültig und wird im vollen gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt.

22.  Anwendbares Recht / Gerichtsbarkeit. Diese GSA, jede nach dieser GSA eingegangene Dienstleistungsvereinbarung und alle im Rahmen solcher Dienstleistungsvereinbarungen ausgeführten Dienstleistungen unterliegen dem Recht des Staates Illinois, USA, ohne dass dessen Rechtswahlprinzipien berücksichtigt werden. Sie erkennen an, dass Sie gegebenenfalls Dienstleistungen von UL-Vertragsparteien erwerben, die sowohl innerhalb wie außerhalb Ihres Landes ansässig sein können, dass UL-Gesellschaften in anderen Ländern Drittbegünstigte vieler Ihrer Vereinbarungen sind, und dass wir und Sie ein gemeinsames Interesse an einem einzigen, einheitlich anwendbaren Recht für alle Dienstleistungsvereinbarungen haben, um eine größere Rechtssicherheit in unseren Geschäftsbeziehungen zu erreichen.

23.  Versicherung. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen einen Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz anzufordern, mit dem Sie jegliche Haftungen gegenüber Dritten abdecken.

24.  Fortgeltung von Bestimmungen. Die Bestimmungen in einer Dienstleistungsvereinbarung, die ihrem Wesen nach fortwährende Rechte und Verpflichtungen festlegen, gelten auch nach der Beendigung dieser Dienstleistungsvereinbarung fort. Dies umfasst die folgenden Bestimmungen der GSA: Abschnitte 3 (Terminplanung, Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen), 4 (Ihre Informationen), 5 (Vertrauliche Informationen), 8 (UL-Namen oder -Marken, einschließlich mit diesen Marken verbundene Bestimmungen in den Dienstleistungsbedingungen), 10 (Rechtsbehelfe der Kunden), 11 (Ansprüche Dritter), 12 (Freistellung und Verzicht), 14 (Unsere Unterlagen), 17 (Drittbegünstigte), 18 (Verzicht oder Änderung), 19 (Streitschlichtung) und 22 (Anwendbares Recht / Gerichtsbarkeit).

25.  Englische Sprache. Alle Unterlagen mit Bezug auf eine Dienstleistungsvereinbarung sind in englischer Sprache abzufassen. Übersetzungen dieses Vertrags dienen nur als Hilfestellung. Die englische Version bleibt grundsätzlich die maßgebliche Fassung.

26. Gesamter Vertrag. Soweit in Abschnitt 27 dieser GSA keine anderen Festlegungen getroffen sind, stellt jede Dienstleistungsvereinbarung die vollständige und umfassende Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf unsere Erbringung der Dienstleistungen dar. Die jeweiligen Dienstleistungsbedingungen haben den Vorrang vor etwaigen widersprechenden Bestimmungen in einem Angebot, einer Projektbestätigung oder dieser GSA. Unter keinen Umständen gelten vorgedruckte, zusätzliche oder unterschiedliche Geschäftsbedingungen in Ihren Angebotsanfragen, Bestellungen, Rechnungen, Vertriebs- und Marketingmaterialien oder anderen Geschäftsunterlagen für Dienstleistungen, ändern eine Dienstleistungsvereinbarung oder sind für uns verbindlich.

27. Auswirkung auf frühere Vereinbarungen. „Frühere Vereinbarungen" bezeichnet vor dem 1. Januar 2012 in Kraft befindliche Vereinbarungen zur Erbringung von Dienstleistungen an Sie mit: (i) Underwriters Laboratories Inc., bei denen es sich nicht um Forschung nach Maßgabe behördlicher oder anderer Bewilligungen, Ausarbeitung und Verbreitung von Sicherheitsnormen (ob direkt oder mithilfe von Vertretern), Aufklärung zu Themen der öffentlichen Sicherheit, Weitergabe von Bewilligungen an andere Organisationen sowie Interessenvertretung bei Verbraucherschutzangelegenheiten und Interessenvertretung bei diesen Tätigkeiten handelt, (ii) UL de Argentina S.r.l., die im Einklang mit einer Rahmendienstleistungsvereinbarung erfüllt werden, (iii) Underwriters Laboratories of Canada Inc., (iv) UL International Services B.V., (v) UL India Pvt. Ltd. oder (vi) UL do Brasil Ltda.

  • a. Sofern der nachfolgende Absatz(b) keine entgegenstehenden Regelungen enthält, enden Ihre früheren Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung. In Bezug auf Anschluss-Dienstleistungen, die Sie derzeit erhalten, führt Ihre Unterzeichnung dieser GSA zu neuen, eigenständigen Dienstleistungsvereinbarungen für Anschluss-Dienstleistungen mit derjenigen UL-Vertragspartei, die für Ihren Produktionsstandort zuständig ist. Wenn sich Ihr Produktionsstandort für ein erfasstes Produkt: (i)in einem der fünfzig Staaten der USA oder des District of Columbia befindet, ist die für Sie zuständige UL-Vertragspartei UL LLC, (ii)in Argentinien befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei UL Argentina S.r.l., (iii)in Brasilien befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei UL do Brasil Ltda., (iv)in Kanada befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei Underwriters Laboratories of Canada Inc., (v)in Indien befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei UL India Pvt. Ltd., oder (vi)irgendwo anders befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei UL AG. Für Anschluss-Dienstleistungen können mehr als eine eigenständige Dienstleistungsvereinbarung geschaffen werden. Jede dieser eigenständigen Dienstleistungsvereinbarungen für Anschluss-Dienstleistungen wird am Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung wirksam und bezieht die Bedingungen dieser GSA sowie die Anschluss-Dienstleistungsbedingungen ein. Die Begriffe „Produktionsstandort" und „erfasstes Produkt" werden in den Anschluss-Dienstleistungsbedingungen definiert.
  • b. Alle von Ihnen zuvor beauftragten Dienstleistungen außer Anschluss-Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt des Datums des Inkrafttretens jedoch noch nicht abgeschlossen worden sind (unfertige Leistungen), unterliegen auch weiterhin Ihren früheren Vereinbarungen und gegebenenfalls vorhandenen Angeboten oder Projektbestätigungen.
  • c. Vereinbarungen mit Underwriters Laboratories Inc. in Bezug auf Forschung nach Maßgabe behördlicher oder anderer Bewilligungen, Ausarbeitung von Teststandards für die öffentliche Sicherheit und Interessenvertretung bei Verbraucherschutzangelegenheiten sowie mit UL de Argentina S.r.l. in Bezug auf Dienstleistungen, die im Rahmen einer Vereinbarung erbracht werden, bei der es sich nicht um eine Rahmendienstleistungsvereinbarung handelt, bleiben in Kraft.

28. Zusätzliche UL-Vertragsparteien. Jede UL-Gesellschaft, die keine Partei dieser GSA ist, kann, unabhängig davon, ob die Gesellschaft zum gegenwärtigen oder zu einem zukünftigen Zeitpunkt besteht, mit Ihnen in Form dieser GSA eine GSA eingehen, indem sie die Bedingungen dieser GSA schriftlich annimmt und die auf diese Weise unterzeichnete Vereinbarung bei uns einreicht.

29. Elektronische Unterschrift. Diese GSA und Dienstleistungsvereinbarungen können per Fax, PDF oder mittels anderer Formen elektronischer Unterschriftsleistung unterzeichnet und ausgehändigt werden und diese Faxe PDFs oder andere elektronische Unterschriftsformen gelten als gültige Originale.

30. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Brand, Überflutung, Erdbeben, Naturelementen, höherer Gewalt, Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, Störung der öffentlichen Ordnung, Aufständen oder anderen vergleichbaren Ursachen, die sich nach vernünftiger Anschauung der Kontrolle der betroffenen Partei entziehen, sofern die jeweilige Nichterfüllung oder Verspätung nicht durch angemessene Vorkehrungen hätte verhindert werden können und mit angemessenen Hilfsmitteln nicht umgangen werden kann, und sofern die nicht oder verspätet erfüllende Partei die andere Partei unverzüglich benachrichtigt und dabei die Umstände angibt, die die Verzögerung auslösen. Diese Bestimmung kann nicht dafür herangezogen werden, um Zahlungen von gegebenenfalls fälligen und geschuldeten Beträgen zu verzögern oder zu verschieben.

SIE SICHERN ZU UND GARANTIEREN, DASS DER UNTERZEICHNETE BEVOLLMÄCHTIGT IST, DIESE GSA IM NAMEN DES NACHSTEHEND BENANNTEN KUNDEN ZU UNTERSCHREIBEN.