Rahmendienstleistungsvereinbarung
Die Bedingungen dieser Rahmendienstleistungsvereinbarung (Global Services Agreement, „GSA") treten am [DATUM EINFÜGEN] („Wirksamkeitsdatum") in Kraft und gelten für alle Dienstleistungen, die [NAME DES KUNDEN EINFÜGEN] gegenüber der UL-Gesellschaft zu erbringen sind, auf die in einem Angebot oder einer Projektbestätigung verwiesen bzw. die dort genannt wird („UL-Vertragspartei", „wir" oder „uns"). („UL-Vertragspartei" und „Kunde" können hierin gemeinsam als „Parteien" oder jeweils einzeln als „Partei" bezeichnet werden.) Ihr Hauptgeschäftssitz befindet sich an der Adresse [KUNDENADRESSE, STADT, STAAT, POSTLEITZAHL, PROVINZ/LAND].
„UL-Gesellschaft" bezeichnet eine UL-Vertragspartei oder eine Rechtsperson, die von der betreffenden UL-Vertragspartei kontrolliert wird, diese kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht, und „UL-Gesellschaften" bezeichnet alle solche Gesellschaften in Form einer Zusammenfassung. „Kontrolle" bezeichnet das direkte oder indirekte Innehaben der Berechtigung, das Management und die Politik einer Rechtsperson zu steuern oder die entsprechende Steuerung zu veranlassen, gleich ob durch das Halten von mehr als 50 % der Anteile an der betreffenden Rechtsperson, durch vertragliche Regelungen oder andere Mechanismen.
1. Dienstleistungen. Der Begriff „Dienstleistung(en)" bezeichnet die Dienstleistungen, die in Angeboten oder Projektbestätigungen aufgeführt sind, welche aufgrund ihrer Bedingungen diese GSA zu ihrem Bestandteil machen. Jede Dienstleistungsart hat ihre eigenen spezifischen zusätzlichen Anforderungen („Dienstleistungsbedingungen"), die wir von Zeit zu Zeit ändern können. Diese können unter www.ul.com/contracts/Terms-After-12-31-2011 eingesehen werden und sind auf Anfrage in gedrucktem oder elektronischem Format erhältlich. Großgeschriebene, in dieser GSA benutzte, jedoch nicht definierte Begriffe haben dieselbe Bedeutung, die ihnen in den jeweiligen Dienstleistungsbedingungen zuerkannt wird.
2. Dienstleistungsvereinbarungen. Eine Dienstleistungsvereinbarung („Dienstleistungsvereinbarung") entsteht durch (i) Ihre Annahme eines von uns oder in unserem Auftrag vorgelegten, schriftlichen Angebots, Dienstleistungen zu erbringen (ein „Angebot"), (ii) die Ausstellung einer schriftlichen Annahme Ihrer Bestellung durch uns oder in unserem Auftrag (eine „Projektbestätigung") oder (iii) Ihre schriftliche oder mündliche Anforderung von Dienstleistungen und den Beginn der Leistungserbringung durch uns, sofern weder ein Angebot noch eine Projektbestätigung ausgestellt wird. Jede Dienstleistungsvereinbarung macht sowohl die jeweiligen Dienstleistungsbedingungen, die sich an dem Tag in Kraft befinden, an dem die Dienstleistungsvereinbarung entsteht, als auch diese GSA zu ihrem Bestandteil. Was Anschluss-Dienstleistungen angeht, besteht das entsprechende Anschluss-Dienstleistungsverfahren in unserem Angebot an alle Abonnenten für Anschluss-Dienstleistungen, gleich welcher Abonnent das Angebot erhält, wobei die Annahme (in der in den Anschluss-Dienstleistungsbedingungen festgelegten Art und Weise) eines Angebots für Anschluss-Dienstleistungen durch einen beliebigen Abonnenten alle anderen Abonnenten bindet und Ihre Dienstleistungsvereinbarung für Anschluss-Dienstleistungen zustandekommen lässt. Die Begriffe „Anschluss-Dienstleistungen" und „Anschluss-Dienstleistungsverfahren" werden in den Anschluss-Dienstleistungsbedingungen definiert.
Es können mehr als eine Dienstleistungsvereinbarung zustandekommen, die jeweils die Bedingungen dieser GSA zu ihrem Bestandteil machen. Wenn Sie mehr als eine Dienstleistung im Rahmen getrennter Angebote oder Projektbestätigungen erhalten, ist es denkbar, dass Ihre Dienstleistungsvereinbarungen mit verschiedenen UL-Vertragsparteien geschlossen worden sind.
3. Terminplanung, Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen. Alle für Dienstleistungen angebotenen Preisgestaltungen und Lieferzeitpunkte sind nur Schätzwerte und können von uns als Folge einer Überprüfung der zu erbringenden Dienstleistungen geändert werden. Bevor wir mit den Dienstleistungen beginnen, verlangen wir von Ihnen die Stellung einer Kaution (die auf den Gesamtpreis angerechnet wird). Sie sind verpflichtet, unsere Gebühren und zugehörigen Aufwendungen umgehend nach Erhalt einer Rechnung zu zahlen. Abgesehen von Steuern, die nach den Nettoeinkünften einer UL-Gesellschaft bemessen werden, sind Sie auch für alle Steuern, Gebühren oder Abgaben verantwortlich, die gegebenenfalls von staatlichen Behörden erhoben werden („Steuern") und mit einer Dienstleistungsvereinbarung zusammenhängen, wobei wir berechtigt sind, solche Steuern unseren Rechnungsbeträgen hinzuzufügen und von Ihnen einzuziehen. Sie dürfen keine Bank- bzw. Überweisungsgebühren oder andere Aufrechnungsbeträge in Abzug bringen. Wir sind berechtigt, auf alle offenstehenden Salden Zinsen zu einem Zinssatz von 1 % pro Monat (12 % pro Jahr) oder zum höchsten, gesetzlich zulässigen Zinssatz - wobei der niedrigere Satz maßgeblich ist - ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zu berechnen. Sie erklären sich mit der Zahlung angemessener Kosten im Rahmen der Zahlungseingangsbearbeitung einverstanden, einschließlich unter anderem Rechtsanwaltsgebühren, falls solche im Fall verspäteter oder nicht erfolgter Zahlungen erforderlich werden. Wenn Rechnungen nicht bei Fälligkeit bezahlt werden, behalten wir uns vor, Dienstleistungen für Sie abzulehnen oder rückgängig zu machen.
4. Ihre Informationen. Sie sichern zu und garantieren, dass alle uns oder einer anderen UL-Gesellschaft von Ihnen bzw. in Ihrem Auftrag überlassenen Informationen oder Daten („Ihre Informationen") vollständig und korrekt sind, und dass Sie bei deren Überlassung an uns, soweit sie personenbezogene Daten enthalten, für die Sie eine datenverantwortliche Stelle sind, alle einschlägigen Datenschutzgesetze befolgen, und bestätigen, dass wir uns auf diese Informationen, einschließlich unter anderem personenbezogene Daten, verlassen und sie verarbeiten können, wenn wir Ihnen Dienstleistungen erbringen. Sie sichern weiterhin zu und garantieren, dass alle Ihre Informationen entweder in Ihrem Eigentum stehen oder an Sie lizenziert worden sind und keine Rechte an fremdem geistigem Eigentum verletzen. Wenn eine Ihrer Informationen unvollständig oder nicht korrekt ist, haften wir nicht für die Qualität oder behauptete fehlende Qualität der Dienstleistungen. Sie verstehen darüber hinaus und akzeptieren, dass wir Ihre Informationen (soweit dies nach geltendem Recht und vertraglichen Verpflichtungen zulässig ist) gemeinsam mit anderen UL-Gesellschaften, Unterauftragnehmern oder Dritten benutzen können, damit wir in der Lage sind, (i) die Dienstleistungen zu erbringen, (ii) Umfragen zu Urteilen über uns und unsere Dienstleistungen sowie deren Verbesserung zu veranstalten, (iii) Ihnen zusätzliche Informationen über unsere Dienstleistungen, einschließlich unter anderem Marketing-Materialien, in jedem Medienformat anzubieten, einschließlich unter anderem E-Mail, Telefon oder anderer Medien, oder (iv) im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu agieren.
5. Vertraulichkeit Ihrer Informationen. Vorbehaltlich der Regelungen in vorstehendem Abschnitt 4 unternehmen wir alle zumutbaren Anstrengungen, um von Ihnen vertraulich übermittelte Informationen („vertrauliche Informationen") auch vertraulich zu behandeln und ohne Ihre schriftliche Zustimmung nicht anderen Personen zugänglich zu machen (abgesehen von UL-Gesellschaften und Unterauftragnehmern, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist). Zu vertraulichen Informationen gehören allerdings keine Informationen, die (a) uns bereits bekannt sind (abgesehen von Informationen, die wir im Rahmen einer früheren Vereinbarung über Dienstleistungen erhalten haben, (b) der Allgemeinheit zur Verfügung stehen oder (c) im Anschluss durch uns von anderen Quellen in einer Art und Weise erworben werden, die keinen Verstoß gegen eine Dienstleistungsvereinbarung darstellt. Darüber hinaus können wir vertrauliche Informationen offenlegen, wenn (i) dies nach unserem Ermessen im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt, (ii) diese aufgrund einer Verfügung oder Anweisung einer Justiz-, Aufsichts- oder Akkreditierungsbehörde vorgelegt werden müssen oder (iii) dies aufgrund eines Gewohnheitsrechts oder einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. Wir unternehmen zumutbare Anstrengungen zum Schutz vertraulicher Informationen in unseren Systemen vor jeglicher Übermittlung nach außerhalb des Unternehmens und haben die Möglichkeit, Ihre vertraulichen Informationen und Daten über das Internet oder jedes öffentliche Netzwerk an Sie zu übermitteln, sofern Sie uns keine anderweitigen Anweisungen in Schriftform zukommen lassen.
6. Proben. Wenn die Dienstleistungen die Untersuchung von Proben voraussetzen, haben Sie repräsentative Proben auf eigene Kosten an uns zu versenden. Nach Abschluss der Untersuchung können die betreffenden Proben vernichtet werden, sofern keine anderen Absprachen für deren Rückgabe auf Ihre Kosten in schriftlicher Form getroffen werden. Versand, Testen und Vorbereitung von Proben können Proben beschädigen oder vernichten, weshalb Sie sich verpflichten, keine UL-Gesellschaft für solche Beschädigungen oder Vernichtungen haftbar zu machen.
7. Unterauftragsvergabe. Sie sind damit einverstanden, dass wir Dienstleistungen, je nach unseren Erfordernissen, per Unterauftrag an jede UL-Gesellschaft oder andere Dritte vergeben können. Wir stellen mithilfe einer entsprechenden Klausel in solchen Unteraufträgen sicher, dass der Unterauftragnehmer unseren aktuellen Qualifikationsanforderungen entspricht, wozu unter anderem das Befolgen unserer Vertraulichkeitsverpflichtungen gehört.
8. UL-Namen oder Marken. Eine oder mehrere UL-Gesellschaften sind die Besitzer von Rechten an einer Familie von Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, Gütezeichen, Handelsnamen, Logos, Domainnamen, Unternehmenskennzeichnungen und weiteren Rechten am geistigen Eigentum, die „UL", „Underwriters Laboratories" sowie davon abgeleitete Variationen und Formen enthalten oder umfassen (zusammengefasst als „Marken" bezeichnet). Abgesehen von Ihren Rechten, die Ihnen ausdrücklich in einer Dienstleistungsvereinbarung eingeräumt werden, stehen Ihnen keinerlei Rechte an den Marken zu. Sie sind verpflichtet, mit den UL-Gesellschaften bei der Aufrechterhaltung, Erneuerung und Durchsetzung sowie beim Schutz der Marken zu kooperieren. Sie verpflichten sich, die Marken oder das Eigentum der UL-Gesellschaften an diesen weder direkt noch indirekt anzufechten. Sie sind nicht berechtigt, eine der Marken oder zum Verwechseln ähnliche Marken an irgendeinem Ort auf der Welt zu registrieren. Sie verpflichten sich, uns umgehend zu benachrichtigen, wenn Sie Kenntnis erhalten von
(a) irgendwelchen Handels- bzw. Dienstleistungsmarken oder Gütezeichen, die mit einer der hier behandelten Marken im Widerspruch stehen, oder (b) Verletzungen oder missbräuchlichen Verwendungen einer dieser Marken. Sie bestätigen, dass jede missbräuchliche Verwendung der Marken oder von Rechten am geistigen Eigentum anderer UL-Gesellschaften zu irreparablen Schäden führt, die nicht in Geld ersetzt werden können.
9. Ausfuhrkontrolle. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie (i) keine der UL-Gesellschaften dazu veranlassen, Ausfuhr-, Handels- oder andere Gesetze zu wirtschaftlichen Sanktionen zu verletzen, (ii) uns umgehend unterrichten, wenn Technologien Teil eines Projekts sind, die staatlichen Kontrollen, einschließlich unter anderem US-Ausfuhrkontrollen, unterliegen, und uns umgehend alle Informationen vorlegen, die zur Einhaltung dieser Kontrollvorschriften erforderlich sind, und (iii) die Zahlungen an uns für nach einer Dienstleistungsvereinbarung erbrachte Dienstleistungen mit Mitteln ausführen, die unter Einhaltung geltender Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und weiteren gesetzwidrigen Aktivitäten erworben werden, zu denen unter anderem diejenigen Gesetze gehören, die in den USA gelten, und durch Finanzinstitute und Konten fließen, die ebenfalls den vorstehenden Gesetzen entsprechen.
10. Rechtsbehelfe für Kunden. Wir erbringen die Dienstleistungen nach Maßgabe fachspezifischer Verhaltensnormen, die generell für Konformitätsbewertungsorganisationen Anwendung finden. Für den Fall, dass eines der in Abschnitt 19 bezeichneten Gerichte feststellt, dass wir diese Verhaltensnormen bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht eingehalten haben, und dass diese Nichteinhaltung zu einem Schaden bei Ihnen geführt hat, ersetzen wir Ihnen einen solchen direkten Schaden; hierbei GILT JEDOCH, dass der Schadensersatzbetrag denjenigen Betrag an Gebühren nicht überschreitet, den Sie uns für den spezifischen Teil der Dienstleistungen gezahlt haben, der Ihnen den Schaden in direkter Form zugefügt hat, und dass wir Ihnen unter keinen Umständen für beiläufig eingetretene bzw. Folgeschäden oder Schadenersatz mit Strafcharakter haften. SOWEIT IN DIESEM ABSCHNITT 10 KEINE ANDEREN FESTLEGUNGEN ENTHALTEN SIND, GEBEN WIR KEINERLEI WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IRGENDWELCHER ART IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN, WOZU UNTER ANDEREM JEGLICHE „STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT" ODER DER „GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK" GEHÖREN. Im Rahmen dieses Abschnitts und der Abschnitte 11, 12 und 19 beinhaltet der Begriff „Dienstleistungen" auch Konzeption, Entwicklung, Erlass, Überprüfung, Veröffentlichung, Änderung, Rücknahme, Auslegung, Verwendung, Einsatz und Anwendung von Testnormen oder -auflagen, die zu jeder Zeit von jeder UL-Gesellschaft vorgenommen werden können.
11. Freistellung und Verzicht. SIE VERZICHTEN AUF DIE GELTENDMACHUNG BZW. EINLEITUNG ALLER VERBINDLICHKEITEN, ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN, RECHTSVERFAHREN ODER KLAGERECHTE GEGENÜBER ALLEN UL-GESELLSCHAFTEN UND DEREN TREUHÄNDERN, DIREKTOREN, FÜHRUNGSKRÄFTEN, MITARBEITERN, GESELLSCHAFTERN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERTRETERN UND UNTERAUFTRAGNEHMERN WEGEN BEHAUPTETER VERLUSTE, SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN UND STELLEN DEN VORGENANNTEN PERSONENKREIS VON DER ENTSPRECHENDEN HAFTUNG FREI, SOWEIT ES NICHT UM SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN UNS NACH ABSCHNITT 10 GEHT. DIESE AUSDRÜCKLICHE FREISTELLUNG UND VERZICHTSERKLÄRUNG ERFASST ALLE ANSPRÜCHE, DIE AUS UNERLAUBTER HANDLUNG SOWIE IN ANWENDUNG EINZEL- ODER BUNDESSTAATLICHER GESETZE ENTSTEHEN UND IN IRGENDEINER WEISE EINE FOLGE DER DIENSTLEISTUNGEN ODER DER ERFÜLLUNG BZW. BEHAUPTETEN NICHTERFÜLLUNG IM RAHMEN VON DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNGEN SIND ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.
12. Entschädigung. SIE SIND VERPFLICHTET, ALLE UL-GESELLSCHAFTEN UND DEREN TREUHÄNDER, DIREKTOREN, FÜHRUNGSKRÄFTE, MITARBEITER, GESELLSCHAFTER, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, VERTRETER UND UNTERAUFTRAGNEHMER FÜR ALLE VERLUSTE ODER AUFWENDUNGEN (EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM ANGEMESSENE ANWALTSGEBÜHREN) ZU ENTSCHÄDIGEN UND VON DER ENTSPRECHENDEN HAFTUNG FREIZUSTELLEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT ALLEN ANSPRÜCHEN ENTSTEHEN, DIE VON DRITTEN GELTEND GEMACHT WERDEN UND DIE MIT DEM DESIGN, DEN TESTS ODER DEN VON IHNEN VORGELEGTEN DATEN ODER DER HERSTELLUNG, VERMARKTUNG ODER DEM VERKAUF IHRER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN (EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM IHRER VERWENDUNG DER HIER GEGENSTÄNDLICHEN MARKEN) ODER MIT DEN GEGENSTÄNDLICHEN DIENSTLEISTUNGEN IN ZUSAMMENHANG STEHEN. IHRE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN ERSTRECKEN SICH UNTER ANDEREM AUF ALLE GEWOHNHEITSRECHTLICHEN, VERTRAGLICHEN, GESETZLICHEN UND VERFASSUNGSMÄSSIGEN ANSPRÜCHE JEGLICHER ART. WENN EINE UL-GESELLSCHAFT ANSPRUCHSGEGNER EINES ZU ENTSCHÄDIGENDEN DRITTEN WIRD, IST SIE BERECHTIGT, SICH EINEN RECHTSBEISTAND ZU WÄHLEN UND SICH AUF IHRE KOSTEN ZU VERTEIDIGEN.
13. Unsere Funktionen. Sie erkennen an und bestätigen, dass wir keine Entwickler, Hersteller, Vermarkter, Verkäufer, Fürsprecher, Garanten oder Versicherer von Produkten oder Systemen jeglicher Art sind. Im Rahmen der Ausführung der Dienstleistungen übernehmen wir keine Verpflichtungen, einschließlich unter anderem jeglicher Art von Sorgfaltspflichten, gegenüber Ihnen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Design und den Tests von bzw. durch Organisationen, bei denen es sich nicht um eine UL-Gesellschaft handelt, oder der Herstellung, Vermarktung bzw. dem Verkauf von Produkten oder Systemen, die Sie uns für Zwecke der Dienstleistungen übergeben, und schließen hiermit ausdrücklich solche Verpflichtungen aus. Sie bestätigen, dass (a) unsere Erbringung von Dienstleistungen nicht Ihre Untersuchung und Tests solcher Produkte oder Systeme überflüssig machen soll, (b) wir aus Anlass der Ausführung von Dienstleistungen nicht Ihnen obliegende Pflichten übernehmen, das Design solcher Produkte oder Systeme entweder vor oder nach Herstellung oder Verkauf zu untersuchen oder zu testen, (c) wir die „Sicherheit" oder Leistungsfähigkeit solcher Produkte oder Leistungen weder „befürworten" noch garantieren und (d) wir bei der Erbringung von Dienstleistungen keine Informationen zu Ihrer Orientierung und für Zwecke der Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit liefern.
14. Unsere Unterlagen. Wir behalten das gesamte Eigentum sowie alle Rechte, Titel und Ansprüche an bzw. auf alle Berichte, Verfahren, Daten, Berechnungen, Vermerke oder andere Materialien gleich in welchem Format, die von einer UL-Gesellschaft konzipiert, erstellt, entwickelt oder erzeugt werden.
15. Abtretung. Sie dürfen keine Rechte oder Verpflichtungen aus einer Dienstleistungsvereinbarung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an eine andere Person abtreten. Dagegen sind wir nach vorheriger Mitteilung an Sie berechtigt, eine Dienstleistungsvereinbarung oder eines unserer Rechte bzw. eine unserer Verpflichtungen aus einer Dienstleistungsvereinbarung an jede andere UL-Gesellschaft abzutreten.
16. Kündigung. Soweit keine anderen Festlegungen in den Dienstleistungsbedingungen getroffen sind, dauert eine Dienstleistungsvereinbarung so lange, bis sie von einer der Parteien aus beliebigen Gründen unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber der anderen Partei in schriftlicher Form gekündigt wird. Für den Fall, dass Sie gegen wesentliche Bestimmungen einer Dienstleistungsvereinbarung mit uns oder einer anderen UL-Gesellschaft verstoßen, können wir die betreffende oder alle Dienstleistungsvereinbarungen mit sofortiger Wirkung kündigen. Ihr Unterlassen oder Unvermögen der Zahlung Ihrer Verbindlichkeiten und der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen im normalen Geschäftsablauf sowie die Stellung von Konkursanträgen oder vergleichbarer Anträge auf Schutz vor Gläubigern werden als wesentliche Verstöße gegen alle Dienstleistungsvereinbarungen durch Sie betrachtet.
17. Drittbegünstigte. Alle weiteren UL-Gesellschaften, einschließlich unter anderem UL LLC, sind als Drittbegünstigte bezüglich jeder einzelnen Dienstleistungsvereinbarung für Zwecke der Geltendmachung aller Regelungen der Dienstleistungsvereinbarungen mit Ausnahme derjenigen Regelungen vorgesehen, die das Recht zum Bezug der Einkünfte aus den Dienstleistungen erzeugen. Abgesehen von der vorstehenden Bestimmung ist es die Absicht beider Parteien, dass keine Bestimmung einer Dienstleistungsvereinbarung in irgendeiner Weise irgendeinen Dritten begünstigt oder irgendeinem Dritten Rechte oder Rechtsbehelfe verschafft.
18. Verzicht oder Änderung. Das Unterlassen einer Partei, auf der Erfüllung einer Bedingung einer Dienstleistungsvereinbarung zu bestehen, stellt keinen Verzicht auf Rechte oder einen Verzicht auf ein Recht auf spätere Erfüllung der betreffenden Bedingung dar. Ein Verzicht auf eine Bedingung einer Dienstleistungsvereinbarung oder eine Änderung einer solchen Bedingung ist nur dann wirksam, wenn dies mithilfe eines Schriftstücks erfolgt, das von den bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet ist.
19. Streitschlichtung. Jede Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit zu dieser GSA, einer nach dieser GSA eingegangenen Dienstleistungsvereinbarung oder Dienstleistungen, die im Rahmen einer solchen Dienstleistungsvereinbarung erbracht werden, wird durch ein vertrauliches und verbindliches Schiedsverfahren geschlichtet, das vom Internationalen Zentrum der amerikanischen Schiedsgerichtskammer für Streitschlichtung (International Centre for Dispute Resolution of the American Arbitration Association, „AAA") nach den kommerziellen Schiedsgerichtsregeln der AAA sowie den Verfahren für umfangreiche und komplexe kommerzielle Streitigkeiten geführt wird. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Chicago, wobei folgende Ausnahmen bestehen: (i) Wenn sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Europa befindet, ist der Sitz London, Großbritannien, und (ii) wenn sich der Hauptgeschäftssitz von Kunden in Asien, Australien oder Neuseeland befindet, ist der Sitz Singapur, Republik Singapur. Das Schiedsverfahren wird von einem Ausschuss von drei (3) Schiedsrichtern durchgeführt. Bei den Schiedsrichtern muss es sich um Personen mit substantieller unternehmens- und handelsrechtlicher Erfahrung von mindestens fünfzehn (15) Jahren im rechtlichen Umfeld von Unternehmen oder Gerichten handeln. Der Schiedsgerichtsausschuss wird wie folgt bestimmt: Die Parteien fordern eine Liste von zehn (10) Schiedsrichtern an, die aus dem AAA-Ausschuss kommerzieller Schiedsrichter stammen (die in den AAA-Verfahren für umfangreiche und komplexe kommerzielle Streitigkeiten erfahren und damit vertraut sein müssen). Aus dieser Liste bestimmen beide Parteien je einen Schiedsrichter. Nachdem sie von ihrer Entsendung in den Ausschuss benachrichtigt worden sind, einigen sich diese zwei (2) Schiedsrichter auf einen dritten Schiedsrichter aus der Liste der zehn (10) Kandidaten, der zum Ausschussvorsitzenden bestimmt wird. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist endgültig. Die Entscheidung der Mehrheit der Schiedsrichter bildet die Entscheidung des Ausschusses. Die Schiedsrichter verfügen nicht über die Befugnis, Bedingungen dieser GSA oder einer nach dieser GSA eingegangenen Dienstleistungsvereinbarung hinzuzufügen, zu ändern oder außer Betracht zu lassen, Ansprüche auf Ersatz beiläufig entstandenen bzw. Folgeschadens oder Schadenersatz mit Strafcharakter (einschließlich unter anderem wegen entgangener Nutzung, ungerechtfertigter Bereicherung und/oder entgangenen Gewinns) zuzuerkennen oder die in vorangehendem Abschnitt 10 vorgesehenen Abhilfen oder die in den Anschnitten 10 und 11 beschriebenen Haftungsbeschränkungen sowie Freistellungen und Verzichtserklärungen zu überschreiten bzw. aufzuheben. Die Entscheidung des Ausschusses ist verbindlich und kann von einem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Das Schiedsverfahren ist der abschließende Rechtsbehelf für jede Streitigkeit zwischen den Parteien, die aus dieser GSA oder einer nach dieser GSA eingegangenen Dienstleistungsvereinbarung entsteht, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass keine der Bestimmungen hierin es einer UL-Gesellschaft verwehrt, in einem ordentlichen Gericht eine Verfügung, etwa in Form eines Unterlassungsanspruchs (in Ergänzung anderer Abhilfen), zu beantragen, um eine missbräuchliche oder widerrechtliche Verwendung ihrer Marken, vertraulichen oder geschützten Informationen oder die Verletzung ihres geistigen Eigentums zu unterbinden oder zu verhindern. Alle Schiedsverfahren werden in englischer Sprache abgehalten.
20. Benachrichtigung. Alle an Sie zu erfolgenden Benachrichtigungen müssen persönlich oder per Kurierdienst, Postversand, E-Mail oder Fax an Ihrem Hauptgeschäftssitz übergeben werden. Alle an uns oder eine andere UL-Gesellschaft zu erfolgenden Benachrichtigungen müssen persönlich oder per Kurierdienst, US-Postversand oder Fax c/o UL LLC, attn. Gerneral Counsel, 333 Pfingsten Road, Northbrook, Illinois, 60062, USA, übergeben werden. Benachrichtigungen werden nach ihrem Erhalt wirksam.
21. Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung einer Dienstleistungsvereinbarung für ungültig, nichtig oder undurchsetzbar erklärt wird, hat dies keine Auswirkungen auf den verbleibenden Teil der Dienstleistungsvereinbarung, und jede der verbleibenden Bestimmungen der Dienstleistungsvereinbarung bleibt gültig und wird im vollen gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt.
22. Anwendbares Recht/Gerichtsbarkeit. Diese GSA, jede nach dieser GSA eingegangene Dienstleistungsvereinbarung und alle im Rahmen solcher Dienstleistungsvereinbarungen ausgeführten Dienstleistungen unterliegen dem Recht des Staates Illinois, USA, ohne dass dessen Rechtswahlprinzipien berücksichtigt werden. Vorbehaltlich Abschnitt 19, und ohne damit dessen Geltungsbereich zu schmälern, unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der zuständigen einzel- und bundesstaatlichen Gerichte in Cook County, Illinois, im Hinblick auf alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die nach ihren Feststellungen von der Schlichtung durch ein Schiedsverfahren im Sinne des vorstehenden Abschnitts 19 ausgenommen werden. Sie erkennen an, dass Sie gegebenenfalls Dienstleistungen von UL-Vertragsparteien erwerben, die sowohl innerhalb wie außerhalb Ihres Landes ansässig sein können, dass UL-Gesellschaften in anderen Ländern Drittbegünstigte vieler Ihrer Vereinbarungen sind, und dass wir und Sie ein gemeinsames Interesse an einem einzigen, einheitlich anwendbaren Recht für alle Dienstleistungsvereinbarungen haben, um eine größere Rechtssicherheit in unseren Geschäftsbeziehungen zu erreichen.
23. Versicherung. Wir behalten uns das Recht vor, Sie zum Nachweis dafür aufzufordern, dass Sie einen zufriedenstellenden Versicherungsschutz für Zwecke der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus Dienstleistungsvereinbarungen aufrechterhalten.
24. Fortgeltung von Bestimmungen. Die Bestimmungen der Abschnitte
3 (Zahlungsbedingungen), 4 (Ihre Informationen) - außer in Bezug auf die Ausführung von Dienstleistungen, 5 (Vertraulichkeit Ihrer Informationen), 8 (UL-Namen oder -Marken),
10 (Rechtsbehelfe der Kunden), 11 (Freistellung und Verzicht), 12 (Entschädigung),
14 (Unsere Unterlagen), 17 (Drittbegünstigte), 18 (Verzicht oder Änderung),
19 (Streitschlichtung) und 22 (Anwendbares Recht/Gerichtsbarkeit) gelten auch nach jeglicher Form der Beendigung einer Dienstleistungsvereinbarung fort.
25. Englische Sprache. Alle Unterlagen in Bezug auf eine Dienstleistungsvereinbarung sind in englischer Sprache zu verfassen. Etwaige Ihnen überlassene Übersetzungen von Dienstleistungsvereinbarungen dienen nur Ihrer vereinfachten Lektüre, und in allen Fällen ist die Fassung in englischer Sprache maßgeblich.
26. Vollständigkeitsklausel. Soweit in Abschnitt 27 dieser GSA keine anderen Festlegungen getroffen sind, stellt jede Dienstleistungsvereinbarung die vollständige und umfassende Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf unsere Erbringung der Dienstleistungen dar. Die jeweiligen Dienstleistungsbedingungen haben den Vorrang vor etwaigen widersprechenden Bestimmungen in einem Angebot, einer Projektbestätigung oder dieser GSA. Unter keinen Umständen gelten vorgedruckte, zusätzliche oder unterschiedliche Geschäftsbedingungen in Ihren Angebotsanfragen, Bestellungen, Rechnungen, Vertriebs- und Marketingmaterialien oder anderen Geschäftsunterlagen für Dienstleistungen, ändern eine Dienstleistungsvereinbarung oder sind für uns verbindlich.
27. Auswirkung auf frühere Vereinbarungen. „Frühere Vereinbarungen" bezeichnet vor dem 1. Januar 2012 in Kraft befindliche Vereinbarungen zur Erbringung von Dienstleistungen an Sie mit (i) Underwriters Laboratories Inc., bei denen es sich nicht um Forschung nach Maßgabe behördlicher oder anderer Bewilligungen, Ausarbeitung und Verbreitung von Sicherheitsnormen (ob direkt oder mithilfe von Vertretern), Aufklärung zu Themen der öffentlichen Sicherheit, Weitergabe von Bewilligungen an andere Organisationen sowie Interessenvertretung bei Verbraucherschutzangelegenheiten und Interessenvertretung bei den vorangehenden Tätigkeiten handelt, (ii) UL de Argentina S.r.l., die im Einklang mit einer Rahmendienstleistungsvereinbarung erfüllt werden, (iii) Underwriters Laboratories of Canada Inc., (iv) UL International Services B.V., (v) UL India Pvt. Ltd. oder (vi) UL do Brasil Ltda.
a. Sofern der nachfolgende Absatz (b) keine entgegenstehenden Regelungen enthält, enden Ihre früheren Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung. In Bezug auf Anschluss-Dienstleistungen, die Sie derzeit erhalten, führt Ihre Unterzeichnung dieser GSA zu neuen, eigenständigen Dienstleistungsvereinbarungen für Anschluss-Dienstleistungen mit derjenigen UL-Vertragspartei, die für Ihren Produktionsstandort zuständig ist. Wenn sich Ihr Produktionsstandort für ein von dieser Vereinbarung erfasstes Produkt (i) innerhalb der fünfzig Staaten der USA oder des District of Columbia befindet, ist die für Sie zuständige UL-Vertragspartei UL LLC, (ii) in Argentinien befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei UL Argentina S.r.l., (iii) in Brasilien befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei UL do Brasil Ltda., (iv) in Kanada befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei Underwriters Laboratories of Canada Inc., (v) in Indien befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei UL India Pvt. Ltd., oder
(vi) irgendwo anders befindet, ist Ihre UL-Vertragspartei UL AG. Für Anschluss-Dienstleistungen können mehr als eine eigenständige Dienstleistungsvereinbarung geschaffen werden. Jede dieser eigenständigen Dienstleistungsvereinbarungen für Anschluss-Dienstleistungen wird am Tag des Inkrafttretens dieser Vereinbarung wirksam und bezieht die Bedingungen dieser GSA sowie die Anschluss-Dienstleistungsbedingungen ein. Die Begriffe „Produktionsstandort" und „erfasstes Produkt" werden in den Anschluss-Dienstleistungsbedingungen definiert.
b. Alle von Ihnen zuvor in Auftrag gegebenen Dienstleistungen außer Anschluss-Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt des Datums des Inkrafttretens jedoch noch nicht abgeschlossen worden sind (unfertige Leistungen), unterliegen auch weiterhin Ihren früheren Vereinbarungen und gegebenenfalls vorhandenen Angeboten oder Projektbestätigungen.
c. Vereinbarungen mit Underwriters Laboratories Inc. in Bezug auf Forschung nach Maßgabe behördlicher oder anderer Bewilligungen, Ausarbeitung von Teststandards für die öffentliche Sicherheit und Interessenvertretung bei Verbraucherschutzangelegenheiten sowie mit UL de Argentina S.r.l. in Bezug auf Dienstleistungen, die im Rahmen einer Vereinbarung erbracht werden, bei der es sich nicht um eine Rahmendienstleistungsvereinbarung handelt, bleiben in Kraft.
28. Zusätzliche UL-Vertragsparteien. Jede UL-Gesellschaft, gleich ob sie bereits existiert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt gegründet wird, die keine Partei dieser GSA ist, kann mit Ihnen eine GSA im Format der vorliegenden GSA durch Unterzeichnung der Bedingungen für die Gegenpartei auf einer Unterschriftsseite eingehen. Diese GSA mit der zusätzlichen UL-Vertragspartei tritt nach Übergabe eines Exemplars an uns c/o UL LLC, attn. General Counsel, 333 Pfingsten Road, Northbrook, Illinois, 60062, USA, in Kraft. Ihre Benachrichtigung durch uns bzw. Ihre Bestätigung ist nicht erforderlich.
29. Elektronische Unterschrift. Diese GSA und Dienstleistungsvereinbarungen können per Fax, PDF oder mittels anderer Formen elektronischer Unterschriftsleistung unterzeichnet und ausgehändigt werden, wobei solche Faxe, PDFs oder andere elektronische Unterschriftsformen gültige Originale darstellen.
30. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Brand, Überflutung, Erdbeben, Naturelementen, höherer Gewalt, Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, Störung der öffentlichen Ordnung, Aufständen oder anderen vergleichbaren Ursachen, die sich nach vernünftiger Anschauung der Kontrolle der betroffenen Partei entziehen, sofern die jeweilige Nichterfüllung oder Verspätung nicht durch angemessene Vorkehrungen hätte verhindert werden können und mit angemessenen Hilfsmitteln nicht umgangen werden kann, und sofern die nicht oder verspätet erfüllende Partei die andere Partei unverzüglich benachrichtigt und dabei die Umstände angibt, die die Verzögerung auslösen. Diese Bestimmung kann nicht dazu herangezogen werden, um Zahlungen von gegebenenfalls fälligen und geschuldeten Beträgen zu verzögern oder zu verschieben.






